Arbeitszeit Spezial #1: Überstundenzuschläge nach dem BFG-Urteil
Shownotes
In der ersten Folge von „Legal Leading – Arbeitszeit Spezial“ widmen sich Katharina Körber-Risak und Christoph Muhr den neuen steuerlichen Freibeträgen für Überstundenzuschläge und der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts.
Im Fokus steht die Frage, was die BFG-Entscheidung arbeitsrechtlich tatsächlich bedeutet – und warum sie kein generelles Aus für Überstundenzuschläge bei All-In-Vereinbarungen ist. Die Episode zeigt, welche arbeitszeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit steuerliche Begünstigungen greifen – und wo in der Praxis typische Fehler passieren.
BFG Entscheidung vom 12.11.2025: https://360.lexisnexis.at/search/BFG%20RV%2F2100475%2F2024?origin=lesen&searchid=20260130131649891&page=1
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00:00:07: Arbeitszeit ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses.
00:00:10: Und zugleich eines der komplexesten Themen im Arbeitsrecht.
00:00:14: Zwischen Gesetz, Kollektivvertrag und betrieblicher Realität entstehen schnell Grauzonen.
00:00:19: In den Arbeitszeitspezialfolgen von League of Leading sprechen wir darüber, was rechtlich gilt und was in Unternehmen tatsächlich funktioniert.
00:00:28: Klar,
00:00:28: praxisnah und rechtssicher.
00:00:30: League of Leading, Arbeitszeitspezial.
00:00:34: Her willkommen zu unserer ersten Folge von Lieglieding Arbeitszeit-Spezial.
00:00:39: Mein Name ist Katharina Körber-Riesack.
00:00:41: Und ich bin Christoph Muhr.
00:00:43: Ich beschäftige mich in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig mit Arbeitszeitrecht und der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen in der Praxis.
00:00:50: Arbeitszeit ist eines jener Themen, bei denen rechtliche Vorgaben und betriebliche Realität besonders häufig auseinanderfallen.
00:00:58: Ja, genau, Katharina.
00:00:59: Und genau deshalb greifen wir arbeitszeitrechtliche Fragestellungen zukünftig regelmäßig in kurzen Spezialfolgen auf, konzentriert und praxisnah.
00:01:08: Diese Arbeitszeit-Spezialfolgen erscheinen zweimonatlich und widmen sich jemals einem konkreten Arbeitszeitthema.
00:01:15: In unserer ersten Folge soll es dabei vor allem um Überstunden und den neuen steuerlichen Freibetrag gehen.
00:01:21: Insbesondere wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, was diese steuerliche Begünstigung arbeitsrechtlich voraussetzt und wo in der Umsetzung typische Missverständnisse legen.
00:01:31: Ich freue mich sehr, grüßt euch, dass wir das jetzt zusammen machen.
00:01:33: Klingen wir los!
00:01:40: Letzte Woche war an den Medien zu lesen, dass sich die Regierung auf eine Änderung bei den Steuerfreibeträgen für Überstunden- und Feiertagszuschläge geeinigt hat.
00:01:49: Es gab auch kurz kritische Berichterstattung zur Sinnhaftigkeit der Maßnahme, weil es doch über hundert Millionen Euro im Budget kostet und im Wesentlichen eigentlich nur gut verdienende Vollzeitkräfte davon profitieren.
00:02:00: Wir schauen uns also erst mal unpolitisch und eher rechtlich an.
00:02:02: Die Steuerbefreiung ist eigentlich nämlich nur Thema zwei.
00:02:06: Erst mal muss man sich ja arbeitsrechtlich fragen, was sind Überstunden und wie werden sie vergütet?
00:02:10: Genau, fangen wir dazu vielleicht am besten gleich einmal ganz grundlegend an.
00:02:15: Wann sprechen wir eigentlich arbeitszeitrechtlich von Überstunden, Katharina?
00:02:19: Überstundenarbeit ist in §.
00:02:21: VI des Arbeitszeitgesetzes definiert und liegt dann vor, wenn die Grenzen der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden.
00:02:30: Die Normalarbeitszeit sind grundsätzlich acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich, soweit nicht eine Ausdehnung zugelassen ist, zum Beispiel über der Gleichzeit.
00:02:39: Bei Durchrechnungsmodellen eben oder der Gleichzeit liegen Überstunden außerdem dann noch vor, wenn am Ende des Durchrechnungszeitraums oder der sogenannten Gleizertperiode, die durchschnittliche, wöchentlichen Normalarbeitszeit, also zum Beispiel vierzeig Stunden, überschritten wird.
00:02:57: Genau, Katharina.
00:02:58: Welche Zuschläge gelten für Überstundenarbeit eigentlich konkret?
00:03:01: Das Arbeitszeitgesetz sieht einen Zuschlag von fünfzig Prozent für Überstunden vor und Kollektivverträge können im Sinne des Günstigkeitsprinzips auch höhere Zuschläge vorsehen, zum Beispiel für Überstunden am Wochenende.
00:03:12: Und das tun Sie typischerweise auch.
00:03:14: Überstunden im Verhältnis eins zu eins abzugelten wäre also unzulässig.
00:03:19: Werden Überstunden nicht einzeln abgerechnet, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten, auf die das Überstundenendgeld pauschal abgegolten werden kann.
00:03:27: So haben viele Arbeitnehmerinnen mit ihren Arbeitgebern entweder eine Überstundenpauschale oder aber ein All-inend-Geld vereinbart.
00:03:35: Das betrifft, wie wir es unserer Beratungspraxis wissen, ja schon lange nicht mehr nur leidende Angestellte mit hohen Bezügen, worauf gilt es dabei eigentlich zu achten.
00:03:45: Während bei der Überstundenpauschale eine genaue Anzahl an Überstunden samt Zuschlag zusätzlich zum Grundgehalt vereinbart wird, und zwar entweder betraglich fixiert oder mit der Stundenanzahl fixiert, ist eben beim sogenannten All-In mit der Gesamtzume an Entgelt, dass die Arbeitnehmerin erhält, die anfallende Mehr- und Überstundenarbeit, oft aber auch noch Reisezeiten und andere Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Wochenendearbeit, vergütet und zwar mit Zuschlägen.
00:04:13: Im Unterschied eben zur Porsche Vereinbarung ist hier also keine konkrete Überstundenanzahl festgelegt, sondern es soll einfach alles abgegolten werden, all ihnen eben.
00:04:23: Und jetzt wird es auch mit den begünstigten Überstundenzuschlägen aus steuerrechtlicher Sicht interessant.
00:04:29: Jetzt war es ja beim All-In in der Vergangenheit so.
00:04:33: dass oft nicht zwischen Grundgehalt für den Normalarbeitszeit und Mehrleistungsendgeld unterschieden wurde.
00:04:38: Das heißt, die Arbeitnehmerin hat einfach am Monatseende einen Gesamtbetrag bekommen.
00:04:45: Das war für Endgeldvereinbarungen bis einunddreißigsten Dezember, so der Fall.
00:04:52: Seit ersten Jänner, Giltgemäßbarung auf zwei GA-Fragaber.
00:04:57: dass das Grundgehalt für eine normaler Arbeitszeit im Vertrag bzw.
00:05:01: im Dienstseitel festgehalten werden muss.
00:05:03: Aber wofür brauche ich das eigentlich und was ist eigentlich eine Deckungsrechnung?
00:05:09: Ja, also bei einer pauschalierten Abgeltung ist ja Voraussetzung, dass die geleisteten Überstunden samt Zuschlägen auch dem wirklich bezahlten Betrag entsprechen, also dass das abdeckt.
00:05:18: Und dazu muss ich aber erst mal wissen, was bekomme ich eigentlich für meine normalen Arbeitszeit.
00:05:22: Und das ist eben durch diese neue Regelung oder jetzt schon zehn Jahre alte Regelung im Paragraf IIG Afrak sichergestellt.
00:05:29: Und was bekomme ich für meine Mehrleistungen?
00:05:31: Weil nur dann kann ich es ja ausrechnen.
00:05:33: Die Arbeitnehmerin darf eben durch eine Pauschalabgeltung nicht schlechter gestellt werden als bei Einzelabregnungen oder Überstunden.
00:05:39: Dazu braucht man dann eben diese Deckungsprüfung.
00:05:42: Bei dieser Deckungsprüfung schaut man sich also an, wie viele Überstunden sind einmal zunächst tatsächlich angefangen.
00:05:49: Betrachtungszeitrum ist dabei ja typischerweise das Kalender ja, sofern nichts anderes vereinbart ist.
00:05:55: Und im zweiten Schritt rechnet man dann die Zuschläge hinzu und schaut, geht sich das mit der gezahlten Pauschale aus.
00:06:02: Genau, und bei besonders knapp kalkulierten Pauschalen, also wenn die Überzahlung über das Grundgehalt nicht so hoch ist, dann kann es hier schnell mal zu Unterdeckungen kommen.
00:06:10: Da ist von Arbeitgeberseite besonders drauf zu achten, weil man hier auch schnell in ein Unterentlohnungsthema im Sinne des Lohnungssozial-Dampingbekämpfungsgesetzes kommen kann.
00:06:19: Ich habe vorher schon das Thema der alten All-In-Vereinbarungen angesprochen, also wir erinnern uns, die alle All-In-Vereinbarungen, die bis allerspätestens, ein und dreißigsten, zwölften, zweitausendfünfzehn abgeschlossen wurden und die noch keinen Grundgehalt ausgewiesen haben.
00:06:36: Zuletzt sind wir von Klientinnen immer wieder des Öfteren mit Fragen zum Herausschirm von Überstunden zuschlägen.
00:06:44: aus dem All-In oder auch im Zusammenhang mit Gleitzeit und Durchrechnung konfrontiert worden, weiß Tukaterina, woran das liegt.
00:06:52: Na ja, wissen tu ich's nicht, aber wahrscheinlich ist die Ursache im Steuerrecht, denn es gab ja auch im November letzten Jahres wieder eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts dazu.
00:07:02: Wir verlinken sie gerne in den Show-Notes und andererseits machen Arbeitgeberinnen halt auch von Flexibilisierungsmöglichkeiten wie eben der angesprochenen Gleitzeit oder solchen Durchrechnungsmodellen gerne Gebrauch.
00:07:12: Man möchte aber umgekehrt auch die Arbeitnehmer von steuerlichen an steuerlichen Begünstigungen partizipieren lassen, eben bei diesen steuerbefreiten Überstundenzuschlägen.
00:07:21: Und jetzt habe ich eben das Thema, das bei Durchrechnungsmodellen, die eben die Überstundenleistung über einen längeren Zeitraum, das ist schon gesagt, das ja meistens betrachten, dass ich hier eben Probleme habe und die Finanzverwaltung bei diesen Überstundenzuschlagsbefreiungen relativ streng ist.
00:07:36: Gut, jetzt müssen wir aber auf die steuerliche Thematik vielleicht näher eingehen.
00:07:41: Jetzt ist die gesetzliche Regelung so, nach Bargraf-ätzten, Absatz zwei, Einkommenssteuersetz ist ein gewisses Ausmaß an Überstundenzuschlägen.
00:07:50: bis zu einem gewissen monatlichen Höchstbetrag zu den genauen Beträgen kommen wird, dann noch steuerfrei zu behandeln.
00:07:58: Für Arbeitnehmerinnen bleibt also bei Überstunden bis zu einer gewissen Grenze faktisch mehr netter vom Brutto, damit man von dieser Begünstigung aber Gebrauch machen kann, müssen im Jahresdurchschnitt Überstunden geleistet werden und es darf kein Missbrauch erfolgen.
00:08:15: Was zum Beispiel nicht zulässig wäre bzw.
00:08:18: ein solcher Missbrauch wäre, wurde nur in sechs Monaten gearbeitet, aber es erfolgt eine gleichmäßige Auszahlung über zwölf Monate.
00:08:26: Das ist das Beispiel, das dazu in den Lohnsteuerrichtlinien genannt wäre, ist eine solche Auszahlung unzulässig.
00:08:34: Es muss die monatliche Höchsternzahl an Überstunden erreicht und der steuerfreie Höchstbetrag voll ausgeschöpft werden, um von dieser Steuerbegünstigung bei all-in Gebrauch machen zu können.
00:08:46: Bei der Einzelverechnung von Überstunden läuft das in der Lohnverechnung einfach so mit.
00:08:50: Bei Überstundenpauschalen ist das herausstehender steuerfreien Zuschläge auch noch relativ leicht machbar.
00:08:56: Problematisch wird es eben bei solchen echten All-in-Vereinbarungen, die dann noch mit Gleitzeit- oder Durchehnungsmodellen verbunden werden, wie eben die gehäuften Anfragen aus der Praxis zeigen.
00:09:05: Die Hochverdiener, bei denen das nämlich steuerlich auch wirklich eine Rolle spielt, sind meistens eben auch solche, die All-ins haben.
00:09:13: Genau.
00:09:14: Und in der BFG-Entscheidung vom zwölften November zwanzig, fünfundzwanzig, du hast ja schon erwähnt, die Entscheidung ist verlinkt, wurde die Steuerbegünstigung... für Überstundenzuschläge bei all-in abgelehnt.
00:09:26: Das BfG hielt dazu zusammengefasst fest, dass die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge einen exakten Nachweis der Anzahl und zeitlichen Lagerung aller geleisterten Überstunden sowie auch der genauen Höhe der dafür bezahlten Zuschläge voraussetzt.
00:09:43: Das entspricht der ständigen Judikatur des VWGH und ist soweit nicht zu beanstalten.
00:09:49: Es sieht also so aus, als ob bei allen All-in-Vereinbarungen überhaupt keine Steuerbegünstigung mehr anwendbar gemacht werden könnte.
00:09:57: Man muss da aber allerdings schon dazu sagen, dass es in dieser Entscheidung, wir auch in den Entscheidungen, die darin zitiert werden, um eine All-in-Vereinbarung, also eine Vereinbarung vor Paragraph IIG Afra, ging und nicht Klar, aus dieser Vereinbarung hervorging, welches Gehalt dem Arbeitnehmer für die normaler Arbeitszeit gebührt.
00:10:21: Folglich konnte man natürlich auch keine Überstunden und keine Überstundenzuschläge berechnen.
00:10:28: Ja, und treten dann eben noch Gleitzeit- oder Durchrechnung hinzu, dann wird es wirklich kompliziert.
00:10:32: Also sofern die tägliche oder wöchentliche Normalerbetsteid, die sich aus dem Modell ergibt, nicht überschritten wird, entstehen Überstunden in solchen Modellen ja erst am Ende der Gleitzeit- oder Durchrehnungsperiode.
00:10:42: Und auch dann nur, wenn oder so weit das Zeitgut haben, nicht in die nächste Periode übertragen werden kann.
00:10:48: Die innerhalb der periodegeleisteten Stunden stellen also während der laufenden Durchrechnung wesentlichen noch keine Überstunden da, Ausnahme während beispielsweise dann die elfte und zwölfte Tagesstunde?
00:10:59: Ja, genau.
00:11:00: Solche Stunden, die die zugelassene tägliche und wöchentliche Normalwärtszeit übersteigen, unterliegen dann nicht der Durchrechnung und scheiden sofort aus dem Saldo an Plus- und Minustunden aus.
00:11:13: Insofern liegen sofort Überstunden vor, die nach Bargauf-Achtensechzig Absatz eins oder Absatz zwei STG steuerfrei behandelt werden können.
00:11:23: Weit das ist, wie du auch schon erwähnt hast, zu berücksichtigen, dass im Abrechnungsmonat am Ende des Durchrechnungszeitraums allenfalls bestehende Zeitguthaben zu Überstunden werden.
00:11:35: Diese Überstunden sind, soweit sie im Abrechnungsmonat erbracht worden sind, einem bestimmten Lohnzahlungszeitraum zuordnenbar und daher ebenfalls einer Begünstigung gemäß Paragraph sixty-eight Absatz eins oder zwei.
00:11:49: erst die geht zugänglich.
00:11:50: Die Befreiung im Rahmen des Parkes auf der EASDG kann für die abgegoldenen Überstunden somit nur für den Auszahlungsmonat angewendet werden.
00:12:00: Eine Aufrollung von Zeitguthaben, das ist ständige Rechtsprechung des VWGH, ist nicht zulässig.
00:12:08: Genau, das heißt, in der Praxis scheitert die Steuerbegünstigung häufig daran in solchen Modellen, dass die geforderten Arbeitszeit nachweise nicht entsprechend erbracht werden können, weil eben die Lage der erbrachten Überstunden nicht klar ausgewiesen werden kann.
00:12:23: Die ergibt sich ja eben erst aus kumulierten Zeitgut haben und das kann man ja dann nicht mehr zuordnen, beziehungsweise man könnte auch sagen, die Überstunden steht halt dann auch wirklich erst im letzten Monat.
00:12:33: Genau.
00:12:34: Und die Finanzverwaltung dürfte hier inzwischen tatsächlich sehr streng sein.
00:12:39: Es gibt dazu unter anderem auch ein paar Entscheidungen des VWGH, wo das thematisiert wird, die zusammengefasst besagen, dass die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzugs für das Finanzamt bzw.
00:12:55: auch für das BFG jederzeit leicht nachprüfbar sein müssen.
00:13:01: Argumentiert wird das mit dem ungleich besseren Zugang zu den Informationen über die tatsächliche Erbringung von Überstunden einerseits und die hier für getätigten Zahlungen andererseits eben auf Seite des Arbeitgebers.
00:13:14: Die Lohnverrechnung muss also einer Nachkontrolle durch das Finanzamt oder das BFG zugänglich sein.
00:13:22: Gehen wir vielleicht jetzt kurz weg vom Steuerrecht und zurück zum Arbeitszeitrecht.
00:13:28: Welches Arbeitszeitmodell würdest du empfehlen, Katharina, wenn man mehr Flexibilität, aber gleichzeitig von der Steuerbegünstigung Gebrauch machen möchte?
00:13:36: Ja, also wie wir ja gerade gehört haben, funktioniert das mit einer echten Gleichzeit nicht ganz so gut.
00:13:42: jetzt rein zur Steueroptimierung, zur Legalen hier an eine Art Gleitzeit-Light denken, also keine Gleitzeit im Sinne des Paragraphier-B-ArzGs, sondern ein quasi selbst gestricktes Modell, wo die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, zum Beispiel binnen eines Korridors den Beginn der täglichen Arbeitszeit selbst festzulegen und dann eben eine starre Arbeitszeit von beispielsweise acht Stunden zu erbringen.
00:14:06: Da ist es dann mit dem Nachweis der Lage der monatlichen Überstunden relativ leicht macht.
00:14:12: also wenn ich dann eben doch tatsächlich neunzehn, elf, zwölf an dem Tag arbeite, dann weiß ich, wann sie waren und dann kann ich sie eben nach den steuerlichen Vorgaben auch begünstigt behandeln, wobei ich hier noch einmal anfühlen möchte, es wird immer der Zuschlag begünstigt, nicht die ganze Überstundenabgeltung.
00:14:27: Genau, also die Problematik in der Praxis ist dann eben ganz häufig, dass für Das BfG oder auch für die Finanzverwaltung anhand der Arbeitszeit auf Zeichnungen nicht klar sichtlich ist, was war jetzt tatsächlich eine Überstunde, in welchem Ausmus ist sie angefallen und wann ist sie angefallen.
00:14:45: Vielen Sprechen wir auch noch ganz kurz über die diesbezüglichen Änderungen im Einkommenssteuergesetz.
00:14:51: Wie soll denn der steuerfrei betrag, zwanzig, sechsundzwanzig ausgestaltet sein?
00:14:56: Also der höchstmögliche steuerfreie Betrag für Überstundenzuschläge soll befristet für das Jahr zwanzig, sechsundzwanzig für die ersten fünfzehn Überstunden auf hundertsebzig Euro pro Monat erhöht werden.
00:15:07: Vorher waren es eben hundertzwanzig Euro für die ersten zehn Überstunden und der Freibetrag soll außerdem noch auf Feiertags-Arbeitsendgelte ausgeweitet werden.
00:15:16: Spannend ist dabei allerdings, dass der Budgetdienst annimmt, dass neunzig Prozent des Entlastungsvolumens auf Haushalte der oberen Einkommenshälfte und knapp vierzig Prozent auf das oberste Einkommens die Ziel entfällt.
00:15:27: Und das ist eben die Gruppe der Vollzeit arbeitenden Männer.
00:15:30: Das ist aber offensichtlich auch eine Wählergruppe, die man hier geziel ansprechen möchte.
00:15:36: Der Freibetrag für Überstundenzuschläge ist also kein isoliertes rechtliches Thema.
00:15:41: Er zeigt vielmehr wie eng steuerliche Anreize, arbeitszeitrechtliche Vorgaben und die betriebliche Realität miteinander verknüpft sind.
00:15:48: Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines.
00:15:51: Rechtssicherheit besteht nur dort, wo Arbeitszeiten nachvollziehbar erfasst und Arbeitszeitmodelle konsequent umgesetzt werden.
00:15:58: Ohne diese Grundlage greift auch die steuerliche Begünstigung nicht.
00:16:02: Genau diese Perspektive nehmen wir auch in den kommenden Arbeitszeitspezialfolgen ein, fokussiert, praxisnah und mit Blick auf tatsächliche Anforderungen für Unternehmen.
00:16:10: Die Arbeitszeitspezialfolgen erscheinen zwei monatlich und wenn Sie danach noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
00:16:17: Danke fürs Zuhören und Mitte Februar geht es dann mit einer regulären Folge von Liegelieding der Arbeitsrechtskeit weiter.
00:16:22: Wir freuen uns, wenn Sie wieder mit dabei sind.
00:16:41: We put it.
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