White-Collar-Crime (Teil 1): Wenn der Chef unter Verdacht gerät

Shownotes

Ein verdächtiges Telefonat, ein millionenschwerer Auftrag und ein Vorgesetzter, der unter Verdacht gerät. Was tun, wenn man als Arbeitnehmer von möglichen Straftaten im Unternehmen erfährt? Muss man handeln – oder darf man schweigen?

In der neuen Folge von Legal Leading beleuchten Katharina Körber-Risak und Julia Berger das Thema Wirtschaftskriminalität aus arbeitsrechtlicher Sicht. Anhand eines fiktiven, aber praxisnahen Falls sprechen sie über Treue- und Meldepflichten, Whistleblowing und das HinweisgeberInnenschutzgesetz. Wann besteht eine Pflicht zur Meldung? An wen kann man sich wenden? Und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn man einen Verdacht für sich behält?

Der Auftakt zu einem mehrteiligen Fall, der noch einige Fragen aufwerfen wird.

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00:00:00: Diese Folge von Liegel-Lieding der Arbeitsrechtsgeit wird präsentiert von

00:00:03: LexisNexis.

00:00:04: Ihr Partner für digitale Rechtsinformation und juristische Innovation.

00:00:08: mehr erfahren sie unter www.lexisnexis.at.

00:00:16: Herzlich willkommen zur Liegel Lieding, der Arbeitsrechtsgeit!

00:00:20: Ich bin Katharina Körber-Riesack

00:00:21: Und ich bin Julia Berger.

00:00:23: Wir sind Rechtsanwältinnen bei der Körper-Riezag-Rechtsanwalts GmbH und bieten in diesem Podcast Einblicke in aktuelle Themen und Fragestellungen des Arbeitsreichts fundiert verständlich und auf Augenhöhe.

00:00:34: Da beblicken wir über das Juristische hinaus betracht noch gesellschaftliche, wirtschaftliche und politischer Zusammenhänge.

00:00:39: Schön dass Sie dabei sind!

00:00:43: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Ligli Liding der Arbeitsrechtsgeil.

00:00:47: Auch von meiner Seite herzlich willkommen.

00:00:49: Schön, dass Sie wieder dabei sind!

00:00:51: Heute wird es erneut spannend und vielleicht auch ein bisschen unangenehm.

00:00:54: Stellen sie sich vor, im Unternehmen fällt eine Unregelmäßigkeit auf – eine Führungskraft, Gerät unter Verdacht.

00:01:00: Plötzlich ergeben sich viele Fragen oftmals ohne darauf vorbereitet zu sein.

00:01:04: Das wichtigste oder die wichtigste Frage dahinter?

00:01:06: Wie gehe ich als Arbeitnehmer und als Unternehmer damit richtig um?

00:01:10: Ja, solche Fälle kommen auch in unserer Praxis immer häufiger vor.

00:01:13: Wir sprechen jetzt über Wirtschaftskriminalität im Unternehmen oft als White-Colour-Crime also Anzugträgerinnenkriminalität bezeichnet.

00:01:24: Dabei geht es um Straftaten, die sich gar nicht unbedingt auf den ersten Blick als solche erkennen lassen.

00:01:28: Es geht jetzt hier nicht um Banküberfall mit der Waffe oder um Körperverletzung und so.

00:01:33: Sondern die Liegte, die mitten im Geschäftsleben stattfinden und natürlich typischerweise auch verschleiert werden sollen.

00:01:42: Was genau versteht man unter Wirtschaftskriminalität, Julia?

00:01:45: Ja eine Legaldefinition gibt es in Österreich nicht.

00:01:48: Allgemein versteht Man darunter Straftaten die einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen und typischerweise im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden.

00:01:58: Man denkt dabei oft zu ersten Personen in höheren Positionen, also Manager-Geschäftsführer die dann eben ihre wirtschaftliche oder berufliche Macht ausnutzen um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

00:02:10: Wirtschaftskriminalität ist aber gar nicht nur auf Führungskräfte beschränkt.

00:02:13: auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf untergeordneter Ebene können entsprechende Straftaten begehen oder es zumindest versuchen

00:02:21: Und die Bandbreite der möglichen Delikte ist groß.

00:02:24: Dazu zählen etwa Veruntreuung, Betrug, Untreue, betrügerische Krieder, Urkundendelikte aber auch Geldwäscherei und zahlreiche weitere Straftatbestände.

00:02:33: Was diese Fälle häufig verbindet, ist dass sie sich in komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen abspielen und die Aufklärung deshalb nicht immer einfach ist!

00:02:41: Ja, und Steuerdilikte nicht ganz zu vergessen.

00:02:44: Das Thema gewinnt einfach generell an Bedeutung.

00:02:46: die Ermittlungen nehmen zusammen mit Wirtschaftskriminalität nehmen offenbar deutlich zu.

00:02:51: laut einem Bericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der sogenannten WKSDA haben sich die Fälle von Wirtschaftskriminalität in den letzten zehn Jahren mehr als viertruppelt auf mittlerweile ca.

00:03:02: fünfzigtausend Fälle pro Jahr in Österreich.

00:03:05: Nach der polizeilichen Kriminalstatistik hat zum letzten Jahr liegt die Aufklärungsquote dabei bei ca.

00:03:10: forty-six Prozent,

00:03:11: d.h.,

00:03:11: die Dunkelziffer ist ausungssichtlich

00:03:13: hoch?

00:03:14: Ja das ist eine durchaus alarmierende Entwicklung.

00:03:16: besonders interessant ist dabei dass lauter WKSDA Wirtschaftskriminelle häufig sehr rational vorgehen.

00:03:22: es wird für einfach gesagt kalkuliert wie hoch ist der mögliche Gewinn, wie groß ist das Risiko entdeckt zu werden und lohnt sich dieses Risiko überhaupt?

00:03:31: Ja, und offenbar gibt derzeit auch eine erhebliche Anzahl an Verfahren mit enormen Schadensummen.

00:03:35: Nach Angaben eben der WIGA ist die Auseinandersetzung rund siebzig Großverfahren geben bei denen es jeweils um Schäden in zwei bis sogar dreistellige Millionenhöhe geht.

00:03:43: Manche davon sind medial ja auch bekannt.

00:03:45: Wirtschaftskriminalität gewinnt also leider immer mehr in Bedeutung.

00:03:49: Sie kann Unternehmen in ihrer Existenz gefährden Erheblichere auch volkswirtschaftlich relevante Schäde verursachen Und letztlich auch das Vertrauen im Unternehmen zerstören.

00:03:58: Genau deshalb wollen wir uns das Thema heute näher ansehen weniger aus einer strafrechtlichen Perspektive, dass überlassen wir unseren Strafrechtlern sondern mehr aus einer Arbeits- und teilweise gesellschaftsrechtlichen Perspective.

00:04:10: Wir dürfen aber schon mal anklicken, dass Thema können wir gar nicht in einer Folge abhandeln weil es doch richtig umfangreich ist.

00:04:16: Also es wird zumindest eine weitere Folge geben wenn ich mehrere.

00:04:20: Ja der Fall den wir heute vorstellen ist übrigens freier Fund und allerdings von echten Fällen inspiriert mit denen wir in der Vergangenheit zu tun hatten.

00:04:28: Ein kleiner Disklemer vorweg.

00:04:29: Wir haben den Fall bewusst vereinfacht, damit er sich im Podcastformat gut nachvollziehen lässt.

00:04:35: in der Realität sind solche Fälle deutlich komplizierter und sie in der Regel auch mehr Personen involviert.

00:04:40: aber genug gesagt ich würde sagen wir beginnen

00:04:43: gerne.

00:04:48: Unser Fall spielt bei einem österreichischen Bauunternehmen, der BGMBH.

00:04:52: Das rund zweitausend Mitarbeiter beschäftigt und seit vielen Jahren im Hoch- und Tiefbau tätig ist.

00:04:57: Das Unternehmen ist wirtschaftlich erfolgreich und nimmt regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teil.

00:05:02: Unser Protogenist, der Arbeitnehmer Lukas erarbeitet seit ungefähr sieben Jahren bei der BGBH und ist in der kaufmännischen Abteilung tätig.

00:05:10: Sein direkter Vorgesetzter ist Thomas.

00:05:12: Thomas ist Leiter der kaufmännischen Abteilung und auch im strategischen Fragen größere Bauprojekte befasst, und hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit zahlreiche Kontakte in der Baubranche.

00:05:23: Er genießt außerdem das uneingeschränkte Vertrauen der Geschäftsführung und wird für seine hervorragende Arbeit sehr gut vergütet.

00:05:30: Und bislang alles macht nicht besonders aufregend?

00:05:32: Ja genau!

00:05:33: Jetzt nimmt die Baugehen behaupt an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz-Gesetz.

00:05:40: Ausgeschrieben wurde ein größerer Bauauftrag einer öffentlichen Einrichtung, es geht um die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes.

00:05:48: Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt dabei mehrere Millionen Euro.

00:05:53: Und damit beginnt unsere Geschichte!

00:05:55: Einige Tage vor Ablauf der Angebotsfrist bekommt Lukas zufällig mit das Thomas – wir erinnern uns an Vorgesetzter – mit jemandem telefoniert.

00:06:04: Im Zuge des Telefonats bitte Thomas.

00:06:06: Die anderen Personen sind gemäß darum, ein besonders hohes Angebot abzugeben.

00:06:10: Thomas erklärt dabei der anderen Person, dass sein Angebot legen soll das so hoch ist?

00:06:14: Dass das Angebot der Bau-GmbH dazu es deutlich günstiger erscheint.

00:06:18: Ziel soll es offenbar sein den Auftraggeber dazu zu bewegen was Angebots der Bau GmbH anzunehmen.

00:06:24: Es geht also!

00:06:25: Im Grunde um den Verdacht einer Absprache zwischen zwei Biedern im selben Vergabeverfahren.

00:06:31: Dabei könnte es sich um eine strafrechtlich relevante Wettbewerbsbeschränkende Absprach über Vergabeverfahren nach Hundert und Sechzig-B des Strafgesetzes, wo ist der Paragraph?

00:06:40: Hundertundsechzig b Strafgesetzbuch handeln.

00:06:42: Genau Lukas schöpft dabei dem Verdacht dass das alles nicht ganz korrekt abgelaufen ist.

00:06:47: wenig später wird bekannt dass die Baugebung Tatsächlich auch den Zuschlag erhalten hat.

00:06:53: Die Geschäftsführung zeigt sich sehr freud über den äußerst profitablen Auftrag, aber auch sehr überrascht.

00:06:58: Einer der Geschäftsführer teilt bei einem Meeting mit das er nicht gedacht hätte dass man einen Auftrag bekommen würde.

00:07:04: Thomas hätte es aber erneut geschafft ein perfektes Angebot zu erstellen und damit haben sie sich bereits an dieser Stelle einige Fragen ergeben.

00:07:11: Katharina.

00:07:11: wäre Lukas an dieser stelle verpflichtet etwas zum melden?

00:07:15: Ja eine ganz schwierige Frage.

00:07:17: steigen wir mal so ein.

00:07:19: Das Arbeitsverhältnis besteht nicht nur aus den beiden Hauptleistungspflichten, also Arbeitsleistungen und Entgelt sondern auch aus sogenannten Nebenpflichten.

00:07:26: Und das sind eben die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der treue Pflicht des Arbeitenemers.

00:07:31: Insbesondere aus der Treuepflicht könnte man sich jetzt hier fragen ob eine Anzeige beziehungsweise Meldepflich gegenüber dem Arbeitgeber besteht?

00:07:39: Die Treuhepfichte ist im Gegensatz zur Fürsagepflicht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelnt.

00:07:43: sie ist aber in der Lehrer- und Rechtsprechung unbestritten Und entfließt der herrschende Ansicht auch aus dem Arbeitsvertrag.

00:07:51: Genau, nach der Rechtsprechung trifft den Arbeitnehmer eben nicht nur die Pflicht zur Arbeit sondern mit dieser sogenannten treue Pflicht eine fremde Interessenwahrungspflicht zu Kunst des Arbeitgebers.

00:08:00: Diese Pflicht verhält ihn dazu, auf betriebliche Interessen des Arbeitgebers entsprechend Rücksicht zu nehmen.

00:08:05: Der Arbeit nimmt man die betrieblichen Interessen zu respektieren und insbesondere alles zu hinterlassen was den unternehmerischen Tätigkeitsbereich dessen Organisationswertung dessen Chancen beeinträchtigt.

00:08:16: Bei der Treuertpflicht handelt es sich also überwiegend um Unterlassungspflichten so etwa wie die Pflicht über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verschwiegenheit zu wahren oder sich im Krankenstatten nicht genesungswidrig zu verhalten.

00:08:28: Die Treuepflicht kann aber manchmal auch zu einem positiven Handeln

00:08:31: verpflichten.".

00:08:31: Genau, so wie ich gerade schon gesagt habe könnten sich Mäle und Anzeigepfichten von Missständen ergeben.

00:08:37: Jetzt könnte man gut überlegen dass der Lukas sicher vielleicht auch überlegt wenn Das Anzeige ist ja eigentlich zugunsten des Unternehmens ausgegangen.

00:08:46: Ich habe den Auftrag bekommen, so ist es aber wohl nicht zu beurteilen die treue Pflicht sondern es geht darum berechtigte Interessen das Arbeitgeber zu wahren.

00:08:55: oder es gibt kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an mutmaßlich kriminellen Handlungen in seiner Mitarbeitenden auch wenn er wirtschaftlich dabei profitiert.

00:09:02: also es geht bei der Anzeigepflicht wirklich darum den gesetzeskonformen Zustand im Unternehmen hoch zu halten, auch wenn das vielleicht unmittelbar wirtschaftlich gar nicht ein Vorteil ist.

00:09:13: Auch die Rechtsprechung hält übrigens fest, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Rahmen der Treuepflicht vortrohen den Schäden, Wagen und zu deren Beseitigung beidragen muss.

00:09:22: So muss etwa nach schon zugegeben etwas ältere höchstgerechtliche Rechtsprechungen.

00:09:26: Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgebern unschuldzügig davon informieren wenn er den Dringenden verdacht hat das ein Arbeitskollege zum Beispiel in konkreten Fall schwere Diebstähle gegen den Arbeitheber also zulasten des Arbeitgebers begangen hat.

00:09:38: Wenn er das unterlässt setzt ihr selber, also der, der nicht meldet sogar den Entlassungsgrund zur Vertrauensunwürdigkeit.

00:09:44: Wir verlinken diese Entscheidungen wie immer in unseren

00:09:47: Shownotes.".

00:09:48: Das heißt besteht also der konkrete Verdacht, dass ein anderer Mitarbeiter eine strafbare Handlung etwa im Vermögensdelikt begangen hat und kann das zu einem Schaden des Arbeitgebers führen?

00:09:58: ist es grundsätzlich anzuzeigen.

00:10:00: In unserem Fall wäre es ja einerseits denkbar, dass das Vergabeverfahren neu aufgerollt werden muss aber auch, dass die Baugebung für die Straftat von Thomas nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zur Verantwortung gezogen wird und eine hohe Geldstrafe oder Geldbusse zahlen muss.

00:10:16: Hierfür ist es nicht unbedingt notwendig, dass Thomas Geschäftsführer oder Prokorist ist.

00:10:20: Auch für die Straftaten von Mitarbeitern kann die GmbH zur Verantwortung gezogen werden wenn es auf der Ebene der Entscheidungsträger eine Organisationsverschuldung gibt.

00:10:28: Katharina ändert es an der Anzeigepflicht etwas, wenn er sich hier um den Vorgesetzten des Arbeitnehmers handelt?

00:10:35: Also die treue Pflicht, die der Arbeitnehmer hat, besteht gegenüber seinem Arbeitgeber also seinen Vertragspartnern.

00:10:40: Und das ist hier die Bau-GMBH und nicht gegenüber dem Vorgesetzten.

00:10:44: Wir wissen aber alle wie es im echten Leben läuft.

00:10:46: natürlich gibt's gewisse Loyalitäten oder auch gewisse Ängste sich gegen den eigenen Vorgesetzte zu stellen.

00:10:53: Ihm selber ist zu melden wird wohl überall keinen Sinn ergeben weil er ja selber die betroffene Person ist die angezeigt wird.

00:11:02: Es gibt jetzt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Weg, aber üblicherweise gerade weil ja Thomas noch kein Geschäftsführer ist würde man hier wohl eine Ebene höher mal versuchen zu gehen.

00:11:13: Aber es gibt keine zwingend vorgeschriebenen Kanäle außer das Unternehmen hat welche implementiert.

00:11:18: Hier hilft ein Blick ins öffentliche Dienstrecht.

00:11:20: Im Beamten-Dienstrechtsgesetz neunzehnneunundsiebzig ist im Paragraf dreiundfünfzig etwa eine Meldepflicht gesetzlich vorgesehen.

00:11:28: Demnach hat der Beamte unvorzüglich dem Leiter seiner Dienststelle zu melden, wenn ihm der begründete Verdacht einer von Amtswegen zur verfolgenden gerichtlichen Strafbahnhandlung bekannt wird.

00:11:38: Die Rechtsprechung hatte in diesem Zusammenhang bereits das Problem aufgegriffen wie vorzugehen ist Wenn sich die Meldung gegen einen Vorgesetzten richtet.

00:11:46: Ja, der Verwaltungsgericht sofort zu klargestellt hat, dass dem Beamten die Einhaltung des Dienstweges jedenfalls dann nicht zumutbar ist.

00:11:53: Wenn sich die Person gegen diese Strafanzeigerichte dienstvorgesetzter ist und somit eine gegen sich selbst erhobene Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten hätte – also der dienste Vorgesetzte müsste sich dann selber bei der Staatsanwirtschaft anzeigen!

00:12:05: kommen aber andere vorgesetzten Betracht, die von diesem Interessenkonflikt nicht betroffen sind, während die Meldung eben an diese zu richten.

00:12:12: Nur dann, wenn es überhaupt keinen quasi befangenden Vorgesetzten gibt kommt eine Meldungen direkt an die Staatsanwaltschaft durch den Mitarbeiter der eben darauf aufmerksam geworden ist in Betrachten.

00:12:24: natürlich in der Praxis stehen sich halt schon immer die Fragen wie soll ich denn erkennen wer da noch aller verstrickt ist?

00:12:30: also gerade wenn beispielsweise schon auf sehr hohe Ebene die Beobachtung dass eine Person davon weiß, kann man ja oft auch den Verdacht haben.

00:12:37: Dass andere auch wissen.

00:12:39: diese Einschätzung muss dann am Ende des Tages der Beamte oder eben auch der Arbeitnehmer im privaten Arbeitsverhältnis treffen und das ist gar nicht so einfach.

00:12:47: Ja, auch wenn es in unserem Fall kein zwingend gesetzlicher Weg vorgesehen ist besteht dennoch ein Gesetz als verschiedene Meldemege ermöglichkeit drin.

00:12:57: Du hast es schon angesprochen.

00:12:58: Es ist das Hinweisgeberinnen-Schutzgesetz.

00:13:01: Genau, das Gesetz gibt es noch nicht so lange.

00:13:03: Es ist im Jahr zwanzig-dreirundzwanzige in Österreich in Kraft getreten und damit wurde die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt.

00:13:10: Sinn und Zweck dieses Gesetzes oder dieser Richtlinie ist ein nachtbarer Weins des Hinweisgeberinnen und Schutzgesetzes in bestimmten Lebensbereichen die Bereitschaft zu rechtmäßigen Verhalten zu bestärken indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen.

00:13:29: Hinweisgeber sollen einen Schutz auch vor persönlichen Nachteilen erhalten.

00:13:33: Das Gesetz gilt aber gar nicht zu umfassen, also zunächst mal nicht für alle Unternehmen

00:13:39: erfasst sie grundsätzlich nämlich nur Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Sektors mit jeweils fünfzig oder mehr Arbeitnehmern.

00:13:47: Außerdem erfasst das Gesetz nicht sämtliche Verletzungen von Vorschriften in allen Lebensbereichen, sondern nur solche im Lebensbereich vom besonderen öffentlichen Interesse.

00:13:56: Welche diese genau sind, sieht Paragraph drei vor?

00:13:58: Darunter fallen etwa das Öffentliche Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz oder der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten.

00:14:08: Wie gesagt, handelt es sich in unserem Fall mutmaßlich um eine wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Vergabeverfahren nach Börger auf Hundert und Sechzig Berter STGB.

00:14:17: Der Sachverhalt fehlt also in dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

00:14:20: nach Borg-Aufdreibsatz drät sie für einstes Hinweisgeber in den Schutzgesetze so dass der Anwendungsbereich eröffnet ist.

00:14:27: Die Baugimäher Arhat auch haben wir noch nicht gesagt.

00:14:30: jetzt sind mehr als fünfzig arbeiten.

00:14:32: Welche Mählekanäle stehen also Lukas jetzt zur Verfügung?

00:14:36: Unternehmen, die vom HHG erfasst werden sind verpflichtet an internes Hinweisgebersystem einzurichten.

00:14:42: Diese Hinweis-Gebersysteme sind mit finanziellen und personellen Mitteln auszustatten wie für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.

00:14:49: Außerdem ist auch sicher zu stellen dass die internen Stellen eine weisungsfrei inhaltliche Erledigung der Hinweise durchführen können.

00:14:56: Wie sie konkret ausgestaltet sind ist dabei den Unternehmen überlassen.

00:15:00: Es müssen aber die Anforderungen des HHGE eingehalten werden.

00:15:04: Insbesondere bleibt es dem Unternehmen überlassen, ob das interne Hinweisgebersystem nur schriftliche oder nur mündliche oder eben auch beide Formen von Hinweisen zulässt.

00:15:13: In der Praxis gibt es unterschiedlichste Beispiele für solche Systeme, zum Beispiel die Aufstellungen des Beschwerdebriefkastens.

00:15:19: Eher schwierig!

00:15:20: Die Errichtung einer Online-Plattform oder einer Telefonhautlein.

00:15:24: Möglich und üblich ist auch das Hinweis, Gebersystem an externe Anbieter auszulagern, die das dann quasi für das Unternehmen übernehmen.

00:15:32: Letztverantwortung bleibt aber in solchen Fällen beim Unternehmen?

00:15:36: Das Hinweis gewinne.

00:15:36: Schutzsystem sieht auch externe Stellen außerhalb des Unternehmens für die Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen vor.

00:15:43: Zuständig ist hierfür grundsätzlich das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionbekämpfung.

00:15:48: Dort wurde etwa eine digitale Meldplattform eingerichtet, in der auch anonyme Kommunikation mit Mitarbeitern gewährleistet ist.

00:15:55: Auch können Hinweise telefonisch eingebracht werden.

00:15:58: In unserem Fall stehen Lukas also mehrere Meldekanäle zur Verfügung, um seinen Verdacht anzuzeigen.

00:16:04: Für das Unternehmen will es natürlich künstiger sein wenn er den internen Kanal verwendet aber gibt es eine Pflicht dazu?

00:16:11: da könnte sich Lukas auch direkt an die Externer Stelle wenden.

00:16:15: Nicht explizit, also im Hinweis gewöhnenden Schutzgesetz steht das Hinweise vor allem dann an externe Stellen gegeben werden sollen wenn die Behandlung des Hinweises im internen System nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumotbar ist.

00:16:29: Oder sich als erfolglosere Aussichtslos erwiesen hat.

00:16:31: Also wenn ich schon probiere warum nichts passiert ist Diese Vorschrift hat an sich nur Empfehlungscharakter, passiert auch auf der Rechtsprechung.

00:16:37: dazu kommen wir gleich noch.

00:16:38: Sowohl die Interner als auch die externen Stellen sind bisher so mal gleichwertig.

00:16:43: Lukas könnte sich zumindest nach dem HG also frei entscheiden ob er den internen oder externen Meldekanal verwendet.

00:16:49: man kann aber durchaus argumentieren das aufgrund der Treuepflicht zunächst interne Kanäle bevorzugt werden sollen vor allem wenn eine effektive Aufklärung zu erwarten ist und natürlich auch außerhalb des Anweisnungsberechts des HG.

00:17:00: Das möchte ich hier noch dazusagen.

00:17:02: Entsprechendes kann auch aus der Judikatur abgeleitet werden.

00:17:05: Sowohl aus der Rechtsprechung des UBH als auch das EGMR, noch aus Zeiten, als es die Haschige nicht gab, kann entnommen werden, dass bei einem strafrechtlichen Verdachtedreuepflicht zunächst eine innerbetriebliche Klärung erfordert, bevor man sich an ein Behörde oder ein Gericht wendet.

00:17:20: Es ist da in erster Linie grundsätzlich eine möglichst schonende Vorgehensweise zu wählen.

00:17:25: vielleicht um das auch zu betonen, was in aller Regie unzulässig sein wird ist sich an die Öffentlichkeit bzw.

00:17:31: an die Medien zu wenden.

00:17:32: Das stellt wohl in allerregieren einen Vertragsbruch dar und kann meiner Meinung nach sogar zu einer Entlassung führen.

00:17:38: eine solche Information an die öffentlichen kann nur Ultima Ratio ein besonders krassen Fehlen erlaubt sein.

00:17:45: wenn eben zum Beispiel ein überwiegendes öffentliches Interesse an dieser Informationen besteht wo mein Mann bitte öffentliche Interesse nicht mit öffentlicher Neugier gleichsetzen darf sondern da geht es um Gefahr Regen für die Öffentlichkeit.

00:17:56: Also wenn es hier zum Austritt radioaktiver Flüssigkeiten, nämlich Flüsse kommt und das Unternehmen macht nichts und es dauert alles viel zu lange könnte sowas z.B.

00:18:06: unter Umständen gerechtfertigt sein weil hier eine Gefahr und damit ein öffentliches Interesse besteht.

00:18:12: Bis es eigentlich mit Fählen, die nicht im Anwendungsbereich des HGES sind also beispielsweise Arbeitsrechnungen verstöße

00:18:19: Ja, die Frage bekommen wir sehr häufig.

00:18:22: Der sachliche Anwendungsbereich des HG ist sehr ingezogen.

00:18:25: Viele Gesetzesverstöße etwa auch gegen arbeitsrechtliche Vorschriften wie das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz oder das Lohn- und Sozialdumpinggesetz sind nicht vom HG erfasst.

00:18:35: Und wohl bei Verstößen auch sehr hohe Strafen drohen.

00:18:39: Auch Straftatbestände, die typischerweise zur Wirtschaftskriminalität gehören sind nicht automatisch vom HG erfasst.

00:18:45: Auch dann nicht immer wenn sie sich in einem gesetzlich vorgesehenen Lebensbereich eignen.

00:18:50: Denn den Unternehmen stehen aber natürlich frei Hinweise von Verstößen außerhalb des Geltungsbereichs des HG freiwillig ins interne Hinweisgebersystem aufzunehmen.

00:19:00: In diesem Fall kann es aber sein dass auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung notwendig sein wird.

00:19:05: Ja, je nach konkreter Ausgestaltung können da unterschiedliche Betriebsweimungs-Tatbestände erfüllt sein.

00:19:10: Das wäre ein ganz eigener Podcast über den man damit machen könnte.

00:19:15: Beispielsweise auch die Einführung eines Dimenschenwürdeberührenden Kontrollsystems, die ein für eine Automationsunterstützendatenverarbeitungssystem oder auch nur allgemeine Ordnungsvorschriften und Auslegungsfragen gibt es da auch viel vor allem wenn eben gesetzliche Überpflichtungen für Hinweisgebersysteme bestehen.

00:19:32: In vielen Fällen, in denen innerhalb eines Unternehmens mehrere Betriebe existieren, wäre es dann wohl zweckmässig eine einheitliche BV innerhalb des Unternehens einzuführen und generell wird den Konzernen ja hier oft einen Konzernstandard hochgehalten.

00:19:45: Das ABVG sieht eben ein leider eher kompliziertes System vor, indem dann einzelne Betriebsräte allenfalls auch ihre Befugnis zum Ausstoßender bevor delegieren müssen.

00:19:54: also das kann im Einzelfall relativ komplex und kompliziert sein.

00:19:58: die quasi Harmonisierung zwischen Haarschik und abvogiert hat mich wirklich stark gefugelt.

00:20:04: In vielen Unternehmen bestehen außerdem Compliance oder sonstige interne Zustände in Gestellen, an die man sich wenden kann.

00:20:10: Ansonsten kann man den Weg zu vorgesetzten Personalverantwortlichen oder Tiere zum Arbeitgeber der in der Regel durch seine Organe vertreten wird nehmen.

00:20:17: eine Meldung an externe Stellen wird wie gesagt regelmäßig gegen die Treuabpflicht verstoßen.

00:20:22: In unserem Fall entscheidet sich Lukas seinen Verdacht gegen Thomas an das intern eingerichtete Hinweisgebersystem zu melden.

00:20:29: Im Unternehmen wurde hierfür speziell eine Online-Plattform eingerichtet.

00:20:33: Lukas führt darin das mitgehörte Telefonat von Thomas an und gibt die überraschenden Umstände des erteilten Zuschlags im Vergabeverfahren an.

00:20:42: So, jetzt der Cliffhänger!

00:20:43: Unsere Folge ist hier zu Ende.

00:20:47: Wir wissen noch nicht, wie es weitergeht...

00:20:49: Doch der Fall rund um Lukas ist noch lange nicht abgeschlossen, wie geht es mit ihm weiter?

00:20:53: Wie muss die interne Stelle handeln?

00:20:55: Welche überraschende Wendungen wird noch festgestellt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Unternehmen und die Geschäftsführung.

00:21:01: All das besprechen wir in unserer nächsten Folge – Es bleibt also spannend!

00:21:06: Bleiben Sie dran!

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