Arbeitszeit Spezial #3: Wenn Gleitzeit teuer wird

Shownotes

Flexible Arbeitszeitmodelle gehören in vielen Unternehmen zum Alltag – doch genau hier lauern oft unterschätzte Risiken. In dieser Folge sprechen Katharina Körber-Risak und Christoph Muhr darüber, welche gesetzlichen Anforderungen Gleitzeitvereinbarungen erfüllen müssen, warum gerade GPLB-Prüfungen fehlerhafte Arbeitszeitregelungen regelmäßig aufdecken und welche finanziellen Folgen unwirksame Vereinbarungen haben können. Anhand aktueller Rechtsprechung und zahlreicher Beispiele aus der Beratungspraxis zeigen sie, worauf Arbeitgeber:innen, HR und Personalverantwortliche bei Gleitzeit, Arbeitszeitvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen unbedingt achten sollten.

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00:00:03: Arbeitszeit ist das Fundament, die jedes Arbeitsverhältnis ist.

00:00:10: Und zugleich eines der komplexesten Themen im Arbeitsrecht.

00:00:14: Zwischen Gesetz-, Kollektivvertrag- und betrieblicher Realität entstehen schnell Grauzungen.

00:00:19: In den Arbeitszeitspezialfolgen von League of Leading sprechen wir darüber was rechtlich gilt und was in Unternehmen tatsächlich funktioniert.

00:00:28: Klar praxisnah und rechtssicher!

00:00:33: Herzlich willkommen zu unserer neuen Folge von Liege Leading Arbeitszeit Spezial.

00:00:38: Auch von mir ein herzliches Willkommen!

00:00:40: Es freut uns, dass Sie wieder mit dabei sind.

00:00:42: Katharina – Mit der dritten Folge kann man nun sagen, dass wir üblicherweise mit einem Mjudikatur Update in die Podcastfolge starten.

00:00:49: Dieses Mal möchten wir bei einer Ausnahme machen Nicht, weil die Höchstgerichte und Arbeitszeitsachen gänzlich untätig gewesen wären.

00:00:56: Sondern weil aus arbeitszeitrechtlicher Sicht zumindest nach unserem Dafürhalten keine Entscheidung dabei war, die das zuhören wirklich

00:01:03: lohnt.".

00:01:04: Genau!

00:01:05: Damit das Thema Arbeitszeit aber nicht der Sommerpause zum Opfer fällt haben wir uns ein anderes Thema überlegt.

00:01:10: Eines ist also in unserer Praxis leider häufiger aufschlägt als man als Berater oder Beraterin zunächst vermuten möchte

00:01:16: Flexible Arbeitszeitmodelle und dabei insbesondere die Gleitzeit freuen sich sowohl bei ArbeitnehmerInnen als auch bei ArbeitgeberInnen großer Beliebtheit.

00:01:25: Sie schaffen Flexibilität, man kann die Arbeitszeit natürlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung sowohl an die beruflichen also die privaten Bedürfnisse gut anpassen.

00:01:34: Insbesondere die Regelung zur Gleitzzeit im Barga IV B AZG gibt es ja schon sehr lange genauer gesagt seit Juli, fourneinzig.

00:01:42: Man kann es so sagen in vielen Betrieben laufen Kleidzeitvereinbarungen, sei es nun als Einzel- oder auch als Betriebsvereinbauung, seit Jahren oder gar Jahrzehnten geräuschtlos.

00:01:52: Genauso ist das.

00:01:53: umso unangenehmer ist dann der Moment, indem meine Prüferinnen im Rahmen einer GPLB steht für gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen durch Finanz-, Sozialversicherung.

00:02:05: Also die Prüferin schlägt die Arbeitszeitvereinbarung auf und stellt fest, dass die gesetzlichen Mindestinhalte nicht geregelt sind oder sucht – das ist der allerschlimmste Fall eine solche Vereinbarung vergeblich.

00:02:15: In der heutigen Folge sprechen wir so darüber was Bargapher B Arbeitszeitgesetz als Mindestinhalt verlangt und welche Mängel uns hier in der Praxis am häufigsten unterkommen.

00:02:30: Die heutige Podcast Episode ist ja von dem Gedanken getragen, die zuletzt ergangenen höchstgerechten Entscheidungen nicht künstlich aufzublasen, sondern wir wollten uns wieder einen praxisrelevanten Thema annehmen.

00:02:42: Wir haben uns diesmal ein Thema ausgesucht bei denen ich vorab gerne eine Warnung entsprechen möchte.

00:02:48: Der eine, die andere, die das hier hört und danach die eigene Gleizetvereinbarungen aufschlägt wird erfahrungsgemäß nämlich keinen besonders schönen Nachmittag

00:02:57: haben.".

00:02:58: Das ist leider wirklich realistisch!

00:03:00: Ich würde dennoch allen, v.a.

00:03:02: den Personalistinnen unter unseren ZuhörerInnen empfehlen einmal nachzuschauen weil der Nachmittage an dem man es freiwillig macht immer noch deutlich angenehmer ist als der Nach Mittag an dem es jemand anderes für einen tont Fangen wir noch mal ganz von vorne an.

00:03:15: Wir reden also über die GPLB und über Arbeitszeit?

00:03:18: Die GPLb soll heute aber nur der Anlass sein, unser Kernthema ist natürlich arbeitsrechtlich für all jene Zuhörerinnen, die es noch nicht wissen.

00:03:28: Die Gpl b, die gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben beiträgen, ist die Prüfungen bei der die Finanzverwaltung oder die Sozialversicherung in den Betrieb kommen.

00:03:36: geprüft werden dann Ob sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer etc.

00:03:42: rechtmäßig abgeführt worden?

00:03:44: Also erst einmal alles Abgaben!

00:03:46: Genau die Abgaben, die du jetzt erwähnt hast, knüpfen ja am Endgeld an.

00:03:50: und wie hoch das Endgeld ist entscheidet sich dann sehr häufig über das Arbeitszeitrecht also vor allem über die Frage wurden ausreichend Überstundenzuschläge, Lagezuschlägungen etc.

00:04:01: ausgezahlt?

00:04:03: Die Vorfrage, die sich also die Prüfer ihnen stellen und die sie dann auch beantworten müssen.

00:04:08: Bevor Sie mal anfangen auszurechnen was rauskommt ist er so eine Rennarbeitszeit rechtlich.

00:04:13: Also wurden alle Zuschläge korrekt bezahlt?

00:04:16: Und wenn ich aus unserer Beratungspraxis ergänzen darf das ist natürlich der Grund warum Arbeitszeithemen bei GPLB-Prüfungen weifig aufschlagen.

00:04:25: Hinzu kommt natürlich auch dass die Voraussetzungen vereinbaren durchaus einfach zu überprüfen sind Und das im Endeffekt dann für die Prüfer natürlich sehr leichte Funde darstellen.

00:04:37: Genau, also wir reden immer von der Gleitzeit und da ist es wirklich einfach.

00:04:41: Das ist nämlich genau der Punkt warum Gleitzzeitvereinbarungen bei KIPLP-Prüfungen aufschlagen weil sie nämlich oft unwirksam sind.

00:04:49: Es ist quasi die einfachste Feststellung der Welt für den Prüffer.

00:04:52: Da braucht er gar nicht sehr tief reinschauen.

00:04:55: der Prüferin muss hier nicht den Sachverhalt komplexiert ermitteln, muss keine Personen befragen oder Arbeitszeitauszeichnungen groß auswerten.

00:05:03: Sondern er liest ein Dokument und vergleicht es einfach mit dem Gesetz.

00:05:07: Im Gesetz stehen vier Punkte, fehlt einer ist der Prüfer schon fünlich geworden und das dauert eigentlich nur ein paar Minuten.

00:05:14: Und wenn der Pröfer sowas gefunden hat dann kann er anfangen zu rechnen und dann multipliziert sich das über die gesamte Belegschaft, über den gesamten Prüfzeitraum, der bis zu fünf Jahre betragt Und das ist von der Aufwandertrag-Relation für Prüferinnen ein besonderes, ein besondere Legerbissen.

00:05:32: Ja und die Prüfferinnen wissen das natürlich auch und insofern ist es heute kein exotischer Sonderfall mehr sondern für GPLB-PrüferInnen wenn man so möchte, Alltagsgeschäft.

00:05:43: Aber steigen wir doch am besten mit dem Materiellenrecht mit BALGA IV B AZG ein.

00:05:49: Gleitende Arbeitszeit heißt Die Arbeitnehmerin kann Begin- und Ende ihrer täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens, dem Gleitzegrahmen selbst festlegen.

00:06:00: Den Arbeitnehmerinnen wird damit – und das ist ganz wesentlich für die Gleitzeitarbeitszeitautonomie übertragen!

00:06:09: Das ist aber nicht völlig formlos möglich.

00:06:10: Das Gesetz verlangt ja eine schriftliche Vereinbarung und das sind Betrieben, wo es keine Betriebsrat gibt, eine Einzelvereinbarung mit jeder Mitarbeiter – also jedem der Gleitsat hat!

00:06:20: Und in Betrieben mit Betriebesrat auch eine Betrieb-Vereinbarungen.

00:06:23: Und VARGA IVB regelt konkrete Mindestinhalte die in dieser Vereinbarerung auch schriftlich niedergelegt sein müssen.

00:06:30: Das ist einerseits die Gleitzeitperiode auf dem Zeitraum innerhalb deiner die Arbeitszeit durchgerechnet wird.

00:06:36: Das kann ein Monat sein, ein Quartal, wir kommen noch dazu und die muss aber auch tatsächlich so bestimmt sein dass man Anfang oder Ende erkennen können.

00:06:43: Man kann nicht einfach rollieren zwölf Monate zum Beispiel vereinbaren.

00:06:48: Und was ist jetzt eine typische Länge für so eine solche Kleidzeitperiode?

00:06:53: Ja, das ist in der Praxis zwischen drei Monaten.

00:06:55: Also manche Unternehmen wollen das irgendwie begrenzen aufs Quartal bis zu zwölf Monate.

00:07:00: auch ein sehr häufiger Fall, weil dann kann man es vielleicht auch mit dem Wirtschaftsjahr beispielsweise akkordieren.

00:07:04: Der Begriff Periode verlangt eben ein klar wiederkehrendes Element.

00:07:09: Man kann eben nicht einfach zum Beispiel sagen die Kleidzeiteriode dauert solange wie das Dienstverhältnis dauert beispielsweise.

00:07:17: Berioden regeln, also bei Ein- und Austritt der ja selten genau dann zum Stichtag der Gleizertperiode ist kann man die Themen alle quartieren.

00:07:26: Punkt zwei?

00:07:28: Ja, der Kleitzertrahmen.

00:07:29: Also die zeitlichen Grenzen innerhalb dieser Arbeitnehmerinnen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit dann selbst festlegen kann das heißt von wann bis wann gearbeitet werden darf auch das muss natürlich klar bestimmt sein.

00:07:43: und drittens Das höchst das Maß der Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben zahlt Schulden in die nächste Gleitzeitperiode.

00:07:51: Und der Punkt ist mir an dieser Stelle besonders wichtig, weil er häufig verwechselt wird.

00:07:56: Womit verwechsel?

00:07:57: Mit der laufenden Saldo-Obergrenze.

00:07:59: Also ganz viele Betriebsvereinbarungen halten einen Pass aus wie das Geizeltguthagen darf achtzig Stunden nicht überschreiten.

00:08:07: und dann denkt man oder denken sehr viel passt übertragungskränze ist geregelt.

00:08:12: Die Annahme ist aber leider oft unrichtig, weil wenn man sich es dann im Detail anschaut.

00:08:17: Ist das eigentlich die Obergrenze für den Saldo innerhalb der Periode?

00:08:21: Wenn man so möchte ein früheren System je nach Ausgestaltung damit niemand eben sein Zeitkonto bis zum Anschlag fühlt.

00:08:30: Das Gesetz will aber etwas ganz anderes wissen was passiert beim Periodenwechsel.

00:08:35: Das ist die eigentliche Frage und wie viel geht über die Schwelle in die nächste periode hinüber.

00:08:41: zwei verschiedene Dinge, die hier geregelt werden.

00:08:44: Und wer eben nur das eine regelt, hat den Mindestinhalt nach der Ziffertreiheit erfüllt.

00:08:49: und diese Übertragungsregelung muss auch vorab... feststehen oder Katharina?

00:08:53: Ja, das ist wichtig.

00:08:55: Also viele glauben man kann es dann irgendwie ad hoc regeln wenn's soweit is und sagen wir soviel haben wir an Grundhaben so viel übertragen wie nein!

00:09:01: Das muss eben vorher zwingend schriftlich in der Gleichzeitvereinbarung niedergelegt sein.

00:09:07: Man kann da nicht bei der Abrechnung flexibel sein als ob wir mehr gut haben übertragen, weil soll hier eine gewisse Vorhersehbarkeit sein was als normaler Wettzeiten gilt.

00:09:16: Weil wenn übertragend bleibt es ja eins zu eins noch alle Wetzteid und was dann am Ende der Periode oder es über Stunde abgerechnet wird.

00:09:23: Gut, ein Punkt fehlt uns jetzt noch.

00:09:25: Was ist Punkt vier?

00:09:27: Ja es gibt noch einen vierten Mindestinhalt und das ist Dauer- und Lage der fiktiven und normaler Arbeitszeit.

00:09:33: Das ist also die Solarbeitszeit Die Bezugsgröße gegen die alles gerechnet wird, die entspricht der vertraglich geschuldeten Normalerwärtszeit.

00:09:41: Die brauche ich nicht nur für das Zeitkonto damit ich weiß ob ich drüber oder darunter bin sondern ich brauche sie auch für eine ganze Reihe von Folgefragen nämlich was isst vor allem wenn jemand Nicht arbeitet aber in Entgeltfortzahlungsanspruch hat?

00:09:53: Gleichzeitig verteilt sich das ja sehr unterschiedlich oft die Arbeitszeit auf die einzelnen Tage.

00:09:56: und dann ist die Frage, was bekomme ich denn jetzt an Zeitgut geschrieben wenn ich Urlaub habe oder im Krankenstand oder am Feiertag?

00:10:03: Und jetzt das Satz, um den sich eigentlich die ganze Folge dreht.

00:10:07: Fehlt nur einer dieser vier Punkte ist die ganze Gleitzelt-Vereinbarung faktisch unwirksam.

00:10:12: Das hat der OGH auch unmissverständlich in der Entscheidung vom XXIII.

00:10:17: Februar.

00:10:17: zwanzig einundzwanzig zu Gezett Acht UBS neun aus zwanzzig Marta festgehalten.

00:10:24: Ja, der OGH sagt wörtlich.

00:10:26: Nachbarger IVB Absatz II AZG muss in Betrieben mit denen kein Betriebsrat errichtet ist die Gleitzeit durch schriftliche Vereinbarungen geregelt werden.

00:10:33: das Schriftformgebot ist konstitutiv.

00:10:36: Er zitiert hier auch die herrschende Ansicht und er sagt weiter fehlt ein Element des Mindestinhals.

00:10:43: im konkreten Fall war eben keine Gleitsätperiode vereinbart.

00:10:46: dann ist die Kleidsatvereinbarung so gänseunwirksam.

00:10:49: Die Folge ist, das gelten dann die normalen Arbeitszeitgrenzen.

00:10:52: Das baue ich auf drei Absatz eins AZG.

00:10:54: acht Stunden vierzig Stunden und Überschreitungen dieser normaler Arbeitszeitgrenzen sind dann schon sofort zuschlägspflichtige Überstunden?

00:11:03: Ja jetzt kommt die Frage beziehungsweise die Rechtfertigung, die wir in der Praxis dann leider Gottes sehr häufig hören Katharina, möchtest du?

00:11:11: Ja gerne.

00:11:12: Wir hören sehr häufig und zwar sehr unglaubige.

00:11:16: Mandanten sagen über wir leben das doch seit Jahren so.

00:11:19: jeder weiß doch bei uns wie die Periode läuft und dass mit den achtzig Stunden das höchst aus der Übertragungsmöglichkeit gemeint ist.

00:11:25: oder wir haben keine Vereinbarung abgeschlossen aber beim geliebten gleichzeitig zählt das nicht.

00:11:30: Und die Antwort ist dann zumeist so unangenehm wie eindeutig.

00:11:34: und wir müssen darüber aufklären, dass Barga IV BAZG und das darin geregelte Schrift vom Gebot leider konstitutiv sind.

00:11:42: Und es kein bloßes Beweiservollen ist bei dem man die Vereinbarung auch anders hätte nachweisen können.

00:11:49: also eine mündliche Vereinbarungen reicht nicht aus.

00:11:53: Es ist schlicht eine Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Geizeltvereinbarung sei es jetzt eben als Einzelfereinbauung oder das Betriebsvereinbaum schriftlich abgeschlossen wird.

00:12:03: Eine gelebte Praxis, eine Betriebesübung oder eine schlüssige Festlegung saniert allfällige Formmängel dann nicht.

00:12:12: Also auch eine mündliche Geizetvereinbeihung erlangt arbeitsrechtlich keine Gültigkeit wenn sie in der Praxis vielleicht tatsächlich einwandfrei gelebt wurde Und das Ganze dann mit allen Zivilabgaben und verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen auch.

00:12:28: Das Schrift vom Gebot ist insofern, wenn man so möchte die Eintrittskarte für mehr Flexibilität, die der Gesetzgeber eben fordert.

00:12:37: Gibt es jetzt dann für unsere Klienten überhaupt noch Argumentationsspielenraum?

00:12:40: Weil wir sind ja oft praktisch mit dieser Situation konfrontiert und da geht's ja danach oft um sehr viel Geld für die Unternehmen.

00:12:48: Ja, das ist richtig.

00:12:50: Man sollte sich aber jedenfalls nicht auf eine gelebte Praxis oder eine Betriebsübung stützen in der Argumentation gegenüber dem Prüfer weil damit es auch, ich sage jetzt mal mit dem letzten prüfer klar dass es schlicht keine Regelung gibt.

00:13:04: man wird sie aber gegebenenfalls den Wort und die Vereinbarungen näher ansehen müssen ob sich der fehlende oder vermeintlich fehlenden Mindestinhalt nicht anderweitig aus der Urkunde ableiten lässt wenn er vielleicht ganz klar und ausdrücklich in einem separaten Passungs geregelt ist.

00:13:21: Ja, also fassen wir die typischen Stolpersteine vielleicht mal kurz zusammen fehlende Gleizertperiode Deckelung statt Regelungen der Übertragungsgrenze ein unbestimmter Gleitzetrahmen Schriftform nicht eingehalten keine effektive normale Wettseite gereglt.

00:13:37: Letzteres kommt in der Praxis nicht wirklich vor.

00:13:40: Also meistens ist es eher das Schriftvormerfordernis oder die Periode.

00:13:45: Genau, das sind so die Klassiker, die eine Gleitzeitvereinbarung bei einer Überprüfung häufig zu Fall bringen.

00:13:51: Wenn wir aber schon bei den Klassikern angelangt sind, du hast vorhin den Gleitzeldrahmen erwähnt.

00:13:56: Da gibt es ja auch Diskussionen um die Kernzeit, die ich jetzt gerne noch ansprechen würde.

00:14:01: Dieser Punkt wird in der Literatur teilweise besonders lebhaft diskutiert und ist durch die Rechtsprechungen aber nicht abschließend geklärt.

00:14:09: Wie viel Kernzeit darf denn in einer Gleizzeitvereinsbarung eigentlich sein?

00:14:14: Ja, oder die Frage quasi ungedreht.

00:14:16: Wie viel Selbstbestimmung muss übrig bleiben?

00:14:18: Damit man überhaupt von Gleitzeit im Sinne des Paragraphier BAZG sprechen kann.

00:14:23: Kernzeit ist ja eine Erfindung der Praxis.

00:14:24: das Gesetz kennt ja diesen Begriff eigentlich gar nicht.

00:14:28: Kernzeit meint Anwesenheitspflicht.

00:14:30: nur, dass das auch gesagt wurde.

00:14:32: In der Literatur haben sich mehrere Ansätze dazu ergeben.

00:14:36: wie gesagt OGH hat sich noch für keinen entscheiden müssen.

00:14:39: zum Beispiel eine fünfundzwanzig Prozent Regel nach der im zehn-Stunden-Notel also beim kleinen Gleitzeit-Modell von acht Stunden Tagesarbeitszeit das Selbstbestimmung unterliegen müssen.

00:14:52: die Kernzeit dürfte in dem Fall dann höchstens sechs Stunden betragen.

00:14:57: Ungeachtet dieses Diskussion sollte man aber vielleicht trotzdem eines mitnehmen, wenn eine Kernzeit von sieben oder geringfügig mehr Stunden vereinbart und daneben eine halbe Stunde zum Gleiten übergrest.

00:15:10: Das sollte vielleicht wissen... dass er sich auf sehr dünnem Eis bewegt.

00:15:14: und der OGH, das ist schon angesprochen Katharina, konnte die Frage in... Das ist die Entscheidung Acht-OBA.

00:15:20: Achtundfünfzig aus Dreiandzwanzig X vom Fünfzehnten Februar zwanzig Vierundzwanzige also auch beim Modell mit minimaler Zeit Autonomie überhaupt noch gleichzeitig ist, ausdrücklich offen lassen.

00:15:31: Und ich sehe das persönlich als Einladung des Thema nicht überzustrapazieren und in der Praxis hier eben sowohl als Berater, also auch ausgestaltetem Unternehmen hier bedacht zu agieren.

00:15:46: Ja, es macht ja auch wenig Sinn etwas Geidzeit zu nennen wenn am Ende kein Gleiten möglich ist.

00:15:51: Der Trend geht aus meiner Wahrnehmung in der Praxis ohnehin zu sehr schmalen Kernzeiten in den letzten Jahren und wir sehen noch immer mehr Modelle die überhaupt keine Kernzeite haben sondern Funktionszeiten also so Teamzeiten wo man halt irgendwie in der Zusammenarbeit zusammenkommen muss.

00:16:08: So überlange Kernzeiter sind eher kontraproduktiv.

00:16:11: Ja, ist natürlich richtig.

00:16:13: Ich wollte das Thema insofern aufgreifen also natürlich dann unter Umständen auch dazu führen kann dass eine Gleizadvereinbarung am Ende des Tages möglicherweise scheitert.

00:16:22: aber kommen wir jetzt wieder zurück zu dem Szenario das Eintritt wenn die Gleitzatvereinbohrung fällt und ich schlage vor wir bleiben zuerst rein arbeitszeitrechtlich weil das die Ebene ist auf der alles andere auf baut.

00:16:36: Also wir haben ja schon gesagt, wenn die Gleitsatvereinbarung jetzt aus irgendeinem Grund unwirksam ist dann gilt wieder barig auf drei Absatz eins Art ZG.

00:16:44: Das ist die Normalerbeitszeit-Regelung, wenn eben keine Gleitzeit vereinbart ist und das sind grundsätzlich acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich

00:16:51: bzw.,

00:16:52: wenn der Kollektivvertrag günstigeres vorsieht weniger also z.B.

00:16:59: der fall ist und wenn eben keine durchrechnungsmöglichkeiten, keine anderen ausdehnungen der normalen wird seit den anspruch genommen werden dann bleibt es eben bei diesen strengen grenzen.

00:17:10: ja und dann sind quasi die schwankungen die eine gleichzeitig eigentlich erlauben würde möglicherweise sehr sehr viele überstunden.

00:17:20: genau das ist eben die regelung des park auf sechs absteins hat zg also jeder überschreitung.

00:17:27: Die Grenzen ist schon angesprochen, Katharina.

00:17:28: Also acht Stunden täglich, vierzig Stunden wöchentlich ist eine Überstunde mit entsprechender Zuschlagspflicht also im Regelfall fünfzig Prozent soweit der Kollektivvertrag nichts günstigeres vorsieht.

00:17:39: und damit sind wir auch schon bei der eigentlichen Botschaft der Folge die Unwirksamkeit der Gleizetvereinbarung verwandelt.

00:17:46: im Glauben an eine zunächst gültige Gleitzete vereinbaren normal verteilte Arbeitszeit dann rückwirkend in Überstellung Und das kann richtig teuer werden, insbesondere dann wenn gleich mehrere Jahre betrachtet werden was bei einer GPLB typischerweise der Fall ist.

00:18:03: Anschauen muss man sich natürlich auch noch ob dadurch nicht auch ein Fall der Unterentlohnung nach LSD-BG eingetreten ist gerade weil nach Gesetz zustände Zuschläge nicht ausbezahlt wurden.

00:18:15: Ja, vielleicht dazu noch.

00:18:17: in der Sozialversicherungsbrüchung gilt das Anspruchslohn-Prinzip.

00:18:20: Also auch wenn diese höheren Zuschläge gar nicht ausbezahlt wurden weil die Arbeitnehmer sich vielleicht gar nicht eingefordert haben werden trotzdem die Abgaben in der sozialversicherung von diesen fiktiven zuschlägen bemessen und das wird dann wie schon erwähnt recht teuer auf.

00:18:37: Das war natürlich nun ein harter Brocken.

00:18:40: Katharina, können wir trotzdem irgendwie eine Warnung geben?

00:18:43: Die Gleitzeit war ja in den meisten Fällen die uns unterkommen wenn auch gesetzlich unwirksam trotzdem gelebt.

00:18:51: Ja natürlich, das geht jetzt mal in der ersten Panik an, wenn sich so eine Prüfung vielleicht auch regelmäßig unter.

00:18:57: Also der Umstand dass die Gleitzeit tatsächlich gelebt wurde heißt ja auch, dass Grundstunden in aller Regel abgegeulten wurden.

00:19:05: also entweder wurden sie eins zu eins als Abbau von Zeitgut haben konsumiert oder es nicht übertragbarig gut haben.

00:19:11: am Ende der Gleidzeitperiode ist über Stunden ausbezahlt.

00:19:15: Wenn das dann so ist, dann besteht der offene Anspruch eben nicht mehr in den Stunden sondern nur noch in den Zuschlägen für die Stunden, die nach Sechsabtags-Einsatz-ZG überstunden sind.

00:19:24: Das ist natürlich schon eine andere Größenordnung als die Schreckenszahl, die zuerst im Raum steht wenn man einfach alle Stunden aufsagtiert und dazu kommt dann noch dazu die Frage von Verjährung und Verfall.

00:19:34: also zumindest zivilrechtlich muss man sich diesen Detail ansehen.

00:19:38: Zu beachten ist das dritte Ebene auch das Thema All-Inverträge.

00:19:41: Also dort, wo eine echte All in Klausel besteht sind Überstunden bis zur Deckungskränze natürlich bereits abgegolten.

00:19:49: Das Vorgehen ist in dem Fall dann natürlich zweistufig.

00:19:53: also man muss sich zuerst ansehen was es der potenzielle Anspruch um den es hier geht und dann in weiterer Folge einfach die Deckungsprüfung neu durchführen Und ergänzen.

00:20:04: noch zum Verfallen und in diesem Zusammenhang noch eine kurze Warnung, Katharina.

00:20:09: Ja also wesentlich ist das der Verfall ob es sich jetzt als Arbeitsvertrag gibt oder aus dem Kollektivvertrag nur zivilrichtlich gilt, aber eine Unterentlohnung zum Beispiel nach LSDBG oder eben auch die Beiträge um Sozialversicherungsrecht nicht ausschließt.

00:20:24: Man darf sich also insofern nicht zu früh freuen.

00:20:26: als Thema kann trotzdem noch heikel werden im Rahmen der Prüfungen wenn man vielleicht den Arbeitnehmern es nicht nachzahlt und nicht selten erfolgen, aber trotzdem umfangreiche Nachzahlungen, auch wenn's vielleicht schon zivilrechtlich verjährt ist damit man wiederum die Strafbarkeit des LSDBB zumindest versucht zu vermindern oder ihr zu entgehen.

00:20:46: Christoph, das heißt es gibt ein paar Remedies am Ende noch.

00:20:50: vor allem ist es ja für die Prüfer eine Haufen Arbeit muss man sagen diese langen Prüfzeiträume dann konkret nachzurechnen.

00:20:57: Für jeden einzelnen Arbeit nehmen wir gerade wenn alle ihnen Vereinbarungen bestehen.

00:21:00: aber man muss sagen sie sind auch recht fleißig diese Prüfferinnen und Prüfern.

00:21:02: also dass allein ist noch nicht die Rettung.

00:21:05: was ist dein Schlussgedanke?

00:21:07: Ja, ich darf wieder an unsere Einleitung angeschnüpfen und der beste Zeitpunkt zur Überprüfung bestehender Arbeitszeitmodelle ist eben nicht erst dann.

00:21:16: Wenn die Prüferin im Haus ist es ein ganz normaler Dienstagnachmittag wie heute, an dem wir diesen Podcast aufnehmen und nicht das dann wenn es zu spät ist.

00:21:26: Dem ist nichts hinzuzuschögen!

00:21:28: Danke Christoph.

00:21:29: Damit sind wir schon wieder am Ende dieser Folge von Liegelieding Arbeitszeit-Spezial angekommen.

00:21:33: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, abonnieren Sie unseren Podcast auf Ihren vorzugten Podcast-Plattformen und vor allem empfehlen sie uns gerne weiter!

00:21:41: Und bei Fragen Feedback Themen wünschen bitte einfach an podcastatkoherber-risak.at.

00:21:46: schreiben.

00:21:48: In unserer nächsten Folge – so viel darf ich schon einmal verraten – sprechen wir ebenfalls über flexible Arbeitszeitmodelle dieses Mal aber seinem etwas anderen Blickwinkel Aufdrehen lohnt sich.

00:21:59: Vielen Dank fürs Zuhören und bis zur nächsten Folge von Liegel Leading Arbeitszeit

00:22:21: Spezial.

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