Arbeitszeit Spezial #2: Elternteilzeit vor dem OGH, Schichtarbeit & optimale Arbeitszeitmodelle
Shownotes
Was wie ein klassischer Fall von Elternteilzeit wirkt, ist arbeitszeitrechtlich komplexer, als man denkt.
In dieser Folge von Legal Leading – Arbeitszeit Spezial besprechen Katharina Körber-Risak und Christoph Muhr die OGH-Entscheidung 9 ObA 4/26t – und die Frage, wann eine Änderung der Arbeitszeitlage überhaupt unter § 8h VKG fällt.
Im zweiten Teil: Schichtarbeit in der Praxis. Wann liegt sie rechtlich vor – und warum ist diese Einordnung entscheidend für Gestaltungsspielräume und Risiken?
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00:00:03: Arbeitszeit ist das Fundament, die jedes Arbeitsverhältnis ist.
00:00:10: Und zugleich eines der komplexesten Themen im Arbeitsrecht.
00:00:14: Zwischen Gesetz-, Kollektivvertrag- und betrieblicher Realität entstehen schnell Grauzungen.
00:00:19: In den Arbeitszeitspezialfolgen von Liga Leading sprechen wir darüber was rechtlich gilt und was in Unternehmen tatsächlich funktioniert
00:00:28: Klar, praxisnah und rechtssicher!
00:00:33: Herzlich willkommen zu unserer zweiten Folge von Lidl-Lieding Arbeitszeitspezial.
00:00:39: Schön, dass ich mit dir heute da sitze Christoph nachdem es ja letzte Woche ein bisschen holprig war bei dir!
00:00:45: Freut mich auch das ich wieder da sein kann in Anbetracht meines Fahrradstürzes vom Oster Sonntag und nicht ganz selbstverständlich der Helm hat mich Gott sei Dank verschlimmeren bewahrt also auch von mir ein herzliches Willkommen an alle Zuhörerinnen und schön dass sie wieder mit dabei sind Katarina.
00:01:02: Wir haben ja in unserer ersten Spezialfolge zu Beginn des Jahres bereits über die steuerfreien Überstundenzuschläge nach Paragraph sixty-eight ESDG gesprochen und insbesondere auch darüber, welche Voraussetzungen Lattejudikatur erfüllt sein müssen damit man die Überstundenzuschlägersteuer befreit zur Auszahlung bringen kann.
00:01:21: Jetzt rund zwei Monate später kann man sagen – Die Resonanz war wirklich sehr gut!
00:01:27: Absolut.
00:01:28: Wir haben nicht nur Feedback zum Podcast selbst bekommen, sondern auch zahlreiche Anfragen von Klientinnen die ihre Arbeitszeitmodelle vor allem Gleitzsett-Modelle überprüfen oder sogar neu aufsetzen wollten und da hat sich gezeigt wir haben einen Nerv getroffen.
00:01:40: gerade im Hinblick auf Präge f'n sechzig ESDG sind eben viele Modelle in der Praxis nichts aber ausgestaltet und brauchen anwaltliche Aufmerksamkeit.
00:01:49: Genau und genau deshalb wollen wir heute wieder zwei relevante Themen aufgreifen Zum einen eine aktuelle OGH-Entscheidung zur Elternteilzeit und zum anderen die Frage, wie finde ich überhaupt das richtige Arbeitszeitmodell?
00:02:01: Insbesondere im Kontext von Schichtarbeit.
00:02:09: Die heutige Podcastepisode ist ja zweigeteilt angelegt!
00:02:12: Lass uns doch mit der aktuellen OGH Entscheidung vom neunzehnten, zweiten, zwanzig, sechsundzwanzig zur Geschäftszahl NeunOBA vier aus sechsund zwanzIG deoder starten.
00:02:23: Vielleicht kannst du uns Katharina kurz abholen worum ging es da?
00:02:26: Ja, gerne.
00:02:27: Ist sehr spannend!
00:02:28: Also im Ausgangspunkt ging es um die Bekämpfung einer Kündigung.
00:02:32: Also konkret wurde auf die Feststellung des Aufrichtenbestands des Dienstverhältnisses geklagt und eventuell auch auf Anpflichtungen der Kündigungen.
00:02:39: Jetzt fragt man sich zunächst einmal was hat das überhaupt mit Arbeitszeitrecht zu tun?
00:02:43: Ich komme gleich drauf.
00:02:44: Es klingt nämlich um die Frage ob Eltern Teilzeit nach dem Viterkarenzgesetz vorlag oder nicht.
00:02:49: Und hier ist die Ausgangslage grundsätzlich klar.
00:02:52: Der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Personen in älteren Teilzeit beginnt bereits mit der Bekanntgabe des Älternteilzeitwunsches, frühestens allerdings vier Monate vor dem beabsichtigten Antritt.
00:03:03: Der Arbeitnehmer hat es einen Arbeitgeber über eine gewünschte Änderung der Lage der Arbeitszeit – was ein Spezialfall der Elternteilzeit ist informiert – und wurde dann in weiterer Folge gekündigt.
00:03:15: Auf den ersten Blick ein klassischer Fall eines missachteten Königungsschutzes und man kann sich erklären, warum jemand eben hier eine Klagerfeststellung auf Aufrichtenbestand des Dienstverhältnisses einbringt.
00:03:27: Du sagst es auf den erstenblick denn nach dem festgestellten Sachwort war es nämlich so dass der Kleger unzweifelhaft leidender Angestellter im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gewesen sein muss.
00:03:40: Das schließt die Anwendbarkeit des Veterkarenzgesetzes jetzt zwar nicht automatisch aus, das Gesetz gilt ja grundsätzlich für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
00:03:50: Aber diese Qualifikation spielt hier sehr wohl eine zentrale Rolle und damit wird der Fall auch arbeitszeitrechtlich interessant.
00:03:58: denn nach Barg auf Acht Haar, Veterkarrenzgesetz sind die Regelungen über die Teilzeitbeschäftigung auch auf eine beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit anzuwenden Mit der Maßgabe, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleiben kann?
00:04:13: Genau.
00:04:13: Das heißt ein Spezialfall der Elternteilzeit ist dir, dass dem Arbeitnehmer nicht nur eine Richt-Auf-Erabsetzung der Arbeitszeiten eingeräumt wird sondern hier eben nur eine Änderung der Lage der normale Arbeitszeit bei grundsätzlich gleichbleibendem Arbeitszeitausmaß.
00:04:27: und das hat ja der Arbeitnehmer nach seiner Vorstellung auch so gemacht und hat deswegen gedacht er fällt hier in den Anwendungsbereich des Königungsschutzes.
00:04:34: Zweck der Regelung im Veterkarenz-Gesetz und natürlich parallel auch im Mutterschutzgesetz ist er, dass durch eine solche Verschiebung der Lage der Arbeitszeit eine bessere Vereinbarkeit mit der Kinderbetreuung ermöglicht werden soll.
00:04:47: Richtig!
00:04:48: Und interessant war es aber vor allem deshalb weil beim Kläger als Leitende angestellt haben sie in das ACG ja gar keine Vorgaben hinsichtlich der Lage die Arbeitszeit bestanden sondern ihrem Wesentlichen in seiner Zeidenteilung völlig frei war Weshalb nach Ansicht des UGH schon rein begrifflich eine Änderung der Lage der Arbeitszeit überhaupt nicht möglich ist.
00:05:10: Und auch weil es für den UGH nicht erkennbar wird, die vom Kläger gewünschte Fixierung der freien Arbeitszeit weitestgehend in Übereinstimmung mit den ohnehin gelebten Arbeitszeiten dem Zweck der Kinderbetreuung dienlich sein soll.
00:05:24: Und die vom Kläger an den Arbeitgeber gerichtete Mitteilung, nach der er Elternteilszeit in der Formelanspruch nimmt und das Begleich im Arbeitszeitausmaß fixe Arbeitszeiten festgelegt werden entspricht eben noch an sich des OGH daher weder dem Wortlaut noch dem Zweck des Paragraphen VIII-H Federkarrensgesetz.
00:05:44: Ja, weil dadurch eigentlich der Schutz bei Leitenden Angestellten ein bisschen eingeschränkt ist.
00:05:50: und spannend wäre ja dann auch zu sehen wenn man die Arbeitszeit reduziert.
00:05:53: Man bleibt ja unter Umständen dennoch Leitender angestellt und kann sie dann gar nicht so festzurren wie es im VKG vorgesehen ist.
00:06:01: also da gibt's ein gewisses Spannungsverhältnis.
00:06:04: Leitende Angestelle nach ACD sind überhaupt ein sehr spannendes Thema.
00:06:07: das sollten wir vielleicht wohl im Rahmen einer eigenen Spezialfolge thematisieren.
00:06:11: Ja, das wäre sicher spannend.
00:06:13: Wir würden dazu ad hoc auch in sofort ein geeigneter Diskussionspartner einfallen.
00:06:20: aber bevor wir hier zu viel vorweg nehmen lassen es vielleicht zum zweiten Punkt kommen nämlich zur Arbeitszeitgestaltung und Schichtarbeit.
00:06:27: Vielleicht steigen wir mit einer ganz praktischen Beobachtung ein.
00:06:30: Schicht dabei ist längst nicht mehr nur ein Thema für klassische Industrie oder Produktionsbetriebe.
00:06:35: Der Wunsch nach bzw.
00:06:36: die Notwendigkeit von ständiger Verfügbarkeit besteht heute in vielen Branchen und dem muss man in der Arbeitsorganisation natürlich Rechnung tragen, wir sehen Schichtarbeit nicht nur im Infrastrukturbereich sondern zum Beispiel genauso im Logistik oder im IT-Bereich und bei Serviceeinheiten die überweite Teile des Tages oder eben sogar rund um die Uhr verfügbar sein müssen.
00:06:55: Die zentrale Frage ist dann wie komme ich überhaupt zu dem Arbeitszeitmodell das für mein Unternehmen tatsächlich passt?
00:07:02: Ja, im Kern stehen sich ja überall dieselben Fragen.
00:07:04: Zunächst muss man sich nämlich einfach mal die tatsächlichen Arbeitsabläufe sehr genau ansehen.
00:07:09: wenn ich als Unternehmen oder auch eben als externes Beratungsunternehmen so wie wir keine klare Vorstellung davon habe wie die Arbeit konkret organisiert ist dann entsteht schnell mal ein Modell aus dem Elfen bei einem Turm das in der Praxis nicht trägt oder eben Modelle die völlig einem eigentlichen Bedarf vorbeigehen und damit umstellen auch sehr teuer und unpaktikabel werden.
00:07:29: Man muss also klären Wie viel Arbeit fällt wann an?
00:07:32: Welche Besetzung stärken brauche ich und wie verteile ich diese Besetzung über den Tag oft auch über die Nacht.
00:07:38: Und das alles ohne laufend, an höchster Arbeitszeiten, rohe Zeiten oder Zuschlagsregelungen anzukrachen.
00:07:46: Nachdem wir den Schwerpunkt heute auf Schichtarbeit legen wollten, Katharina, welche Form in der Schichtarbeit kennt der SATZG?
00:07:52: Von Schichtarbeit spricht man, wenn an einem oder mehreren Arbeitsplätzen innerhalb eines Tages verschiedene Arbeitnehmerinnen in zeitlicher Aufeinanderfolge ihre Tagesarbeit, also ihre Schicht leisten.
00:08:03: Die Ruhezeit des einen Arbeitnehmers oder der einen Arbeitnehmerin fällt dabei zumindest teilweise mit der Arbeitszeit eines anderen Arbeitnehmers und einer anderen ArbeitnehmerInnen zusammen.
00:08:12: Bei jedem Schichtmodell muss ein Schichtplan vereinbart werden, der die Lage der Arbeitszeiten festlegt – etwa die erste Schicht, die zweite Schicht usw.
00:08:21: Dabei ist zunächst zwischen klassischen Schichtmodellen und der sogenannten durchlaufenden, mehrschichtigen Arbeitsweise zu unterscheiden.
00:08:28: Und einer solchen Durchlaufen mit mehr schichtigen Arbeitsweisen versteht man das zumindest an Werkdagen durchgehen die weil es für uns von sechs Stunden abgedeckt werden.
00:08:35: Darunter fallen insbesondere der vollkontinuierliche Schichtbetrieb, bei dem die Schichtarbeit an allen Wochentagen also auch am Sonntag durchgehend erfolgt.
00:08:43: Also sieben Tage, vierundzwanzig Stunden und ein Teil kontinuärlicher Schicht Betrieb, mit dem das Schicht-Betrieb nur an Werktaken durchgehen läuft, also vierund zwanzig Stunden pro Tag.
00:08:52: Um uns aber gar nicht so sehr in diesen Details zu verlieren – was sind denn typische Fragestellungen, die uns im Zusammenhang mit Schichtarbeiten in der Praxis begegnen?
00:09:00: Naja zunächst stellt sich einmal ganz allgemein die Frage, beziehungsweise treten auch Klientinnen mit dieser Frage an uns heran.
00:09:08: Wann liegt denn überhaupt Schichtarbeit vor?
00:09:10: Das Gesetz enthält dem Börger IVA AZG nämlich keine Legaldiffination von Schicht Arbeit.
00:09:17: Es sagt uns ja im Grunde nur das bei mehrschichtiger Arbeitsweisen ein Schichtplan zu erstellen ist und geht es dabei ganz offensichtlich davon aus, dass wir ohnehin schon wissen was unter mehrschichtiger Arbeitsweise oder einem Schichtplan zu verstehen ist.
00:09:31: Und auch der Begriff des Schichtturnus ist im Gesetz nicht näher definiert.
00:09:37: und genau an dieser Stelle steigen wir dann in der Praxis aber auch etwa im Rahmen von Vortragstätigkeiten sehr häufig ein und klären dann zunächst die grundlegenden Griffe die in der Literatur und der Rechtsprechung erst einmal entwickelt werden mussten.
00:09:54: Das bedeutet konkret, wir stehen klar, dass unter mehrschichtiger Arbeitsweise nach der Rechtsbrechung unterherrschenden Lehre eine Arbeitszeitenteilung verstanden wird bei deren einem oder mehreren Arbeitsplätzen innerhalb eines Tages verschiedene Arbeitnehmerinnen ihre jeweilige Tagesarbeitszeit in zeitlicher Abfolge bringen – wobei man da auch dazusagen muss das Merkmal der zeitlichen Abfolger wird in der Praxis nicht ganz so streng vom Markt verstanden.
00:10:21: Richtig, geringfügige zeitliche Überlappungen von Schichten sind im Rahmen der Arbeitszeitplanung grundsätzlich unproblematisch.
00:10:27: Sie liegen ja eigentlich in der Natur mehrschichtiger Arbeitsweise, es geht ja vor allem auch um übergraben Tätigkeiten.
00:10:34: In der Literatur und auch in den Erlesen des Zentral-Arbeitsinspektorats wird dazu häufig folgendes Beispiel genannt bei Schichtzeiten von sechs Uhr bis vierzehn Uhr und von zwölf Uhr bis zwanzig Uhr sind Überlappungen im Zeitraum von zwälf bis vierzen Uhr unproblematisch und zulässig.
00:10:49: Voraussetzung ist allerdings, und das ist entscheidend, dass die Dauer der Überlappen – die Zeitspanne der überlappungsfreien Einzelbesetzung nicht überschreitet?
00:10:57: Richtig!
00:10:58: Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber mit dem Begriff der mehrschichtigen Arbeitsweise schon eines klar, und zwar des Einschichtigkeit.
00:11:05: Keine Schichtarbeit im Sinne des Paragraphen IV A AZG.
00:11:11: Auch die Besetzungstärke spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle für das Vorliegen von Schichtarbeit.
00:11:18: Aus der Praxis wissen wir ja auch, Frühschichten sind häufig deutlich stärker besetzt als Spät- oder Nachtschichten.
00:11:25: Das ist für die rechtliche Einordnungen aber auch gänzlich unerheblich.
00:11:31: Und weil du Katharina vorhin schon die Überlappungen angesprochen hast, problematisch können im umgekehrten Fall aber auch größere zeitliche Abstände zwischen den Arbeitsleistungen der in einem Arbeitsplatz eingesetzten ArbeitnehmerInnen sein.
00:11:46: Auch wenn das Arbeitsinspektorat nach den Erlessen des Zentralarmetsinspektoras keine nahtlose Abblöße der Arbeitnehmergruppen verlangt muss man sich solche Konstellationen wohl im Einzelfall sehr genauer ansehen und prüfen, liegt hier noch Schichtarbeit vor oder eben nicht.
00:12:04: Und wenn es also zu größeren Überschneidungen oder zu Lücken in der Arbeitszeitplanung kommt empfiehlt sich hier natürlich jedenfalls von rechtlicher Seite entsprechende Beratung einzuholen.
00:12:17: Nachdem wir uns jetzt so langsam dem Ende der heutigen Folge nähern Was hältst du, Katharina?
00:12:22: Davon, wenn wir in einer der nächsten Episoden typische Stolperstein- und Schichtplaner noch einmal gesondert aufgreifen.
00:12:30: Ja, sehr gerne.
00:12:30: Das wäre jetzt wahrscheinlich eh schon zu viel!
00:12:32: Ich freue mich aber drauf.
00:12:33: Themen gibt es jedenfalls genug in der Schicht Ruhezeiten, Änderungen von Arbeitszeiten im Schichtbetrieb Springerdienste mit vorn nach den zwölf Stunden-Modelle und natürlich auch gerade die Fragen rund um Zeitausgleich Wochenendruhe, Wochenruhe und Ersatzruhe.
00:12:47: Bevor wir uns für heute wirklich verabschieden am fünften Mai geht das wieder mit unserer regulären Lidlingfolge weiter diesmal wieder mit einer Guestin.
00:12:56: Julia Berger spricht mit Magister Nina Bügler über die Rolle berufskundlicher Sachverständiger in arbeitsrechtlichen Verfahren.
00:13:03: Also darüber, wie solche Gutachten entstehen?
00:13:05: In welchen Verfahren Sie eine zentrale Rolle spielen und wie sie sich in der Praxis tatsächlich auswirken – das wird sicher eine sehr spannende Folge auch.
00:13:13: Danke fürs Zuhören!
00:13:14: Wir freuen uns auf die nächste Folge.
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