Folge 12: Budgethoheit, Weiterbildungszeit & leitende Angestellte

Shownotes

Was passiert, wenn die Regierung einen Gehaltsabschluss neu verhandelt? Was ändert sich mit der Weiterbildungszeit 2026? Und wer gilt arbeitsrechtlich wirklich als leitende:r Angestellte:r?

Katharina Körber-Risak und Julia Berger sprechen über aktuelle Reformen, OGH-Judikatur und die praktischen Folgen für Unternehmen.

OGH-Entscheidungen:

Sponsor: LexisNexis – Legal AI & Digital Law Solutions

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00:00:07: Herzlich willkommen zur Liege Leading der Arbeitsrechtsgeit.

00:00:10: Ich bin Katharina Körber-Riesack.

00:00:12: Und ich bin Julia Berger.

00:00:14: Wir sind Rechtsanwältinnen bei der Körber-Riesack-Rechtsanwalts-GmbH und bieten in diesem Podcast Einblicke in aktuelle Themen und Fragestellungen des Arbeitsrechts.

00:00:22: Fundiert, verständlich und auf Augenhöhe.

00:00:24: Da

00:00:24: beblicken wir über das Juristische hinaus, betrachten auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge.

00:00:30: Schön, dass Sie dabei sind.

00:00:34: Willkommen zur zwölften Folge von Liege Leading der Arbeitsrechtsgeit.

00:00:38: Der Herbst markiert im Arbeitsrecht meist den Übergang in eine Phase, in der vieles Widerfahrt aufnimmt, neue Gesetze sind Würfel, Verordnungen, erste Entscheidungen nach den ruhigeren Sommermonaten und irgendwie schon entspringt in die Weihnachtszeit.

00:00:51: Ja, wir versuchen trotz des gestingenden Drucks wieder aktuell zu werden.

00:00:54: Heute sprechen wir unter anderem über die geplante Reform rund um Bildungskarenz und Weiterbildungsbeihilfer ein Thema, das nicht nur politisch, sondern auch praktisch für viele Unternehmen relevant ist.

00:01:04: In unserem heutigen Deep Dive tauchen wir in ein Thema ein, das vielen vertraut klingt, aber immer wieder Fragen aufwirft, und zwar die Leitenden Angestellten.

00:01:11: Denn oft ist gar nicht ein deutigwerter Zelt, die zu den Leitenden Angestellten zählen und was das Arbeitsrecht eigentlich für Konsequenzen hat.

00:01:18: Bevor wir inhaltlich starten, möchten wir heute etwas Neues mit Ihnen teilen.

00:01:21: Wir freuen uns sehr.

00:01:22: Wir haben einen Sponsor, und zwar LexisNexis.

00:01:25: LexisNexis steht wie kommen anderes Unternehmen für digitale Rechtsinformation, legal AI und juristische Innovation.

00:01:33: Und genau diese Themen beschäftigen ja auch uns regelmäßig.

00:01:36: Umso schöner, also, dass wir jetzt gemeinsam aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht sichtbar machen können.

00:01:40: Vielen Dank an LexisNexis für die Unterstützung und die Zusammenarbeit.

00:01:43: Wir freuen uns sehr drauf.

00:01:51: Es hat uns diesmal auch eine spannende Hörerfrage erreicht, auf die wir eingehen wollen.

00:01:56: Die Frage betrifft den jüngst aufgeschnürten Gehaltsabschluss der Beamten und Beamtinnen.

00:02:01: Trotz schon früher erzielt der Einigung mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ergehört, wurde dieser aufgrund der angespannten Budgetlage nämlich neu verhandelt.

00:02:09: Und dabei stellt sich einer unserer Hörer die Frage, wie es um das Verhältnis zwischen Vertragsbindung und staatlicher Budgethoheit steht.

00:02:15: Tatsächlich ist es erstmals vorgekommen, dass ein bestehender Abschluss für den öffentlichen Dienst wieder aufgeschnürt worden ist.

00:02:21: Ursprünglich war geplant, dass die öffentlichen Bediensteten im Jahr twenty-sixundzwanzig ein Plus von null Komma drei Prozentpunkten über der Inflation erhalten.

00:02:29: Das wären rund drei Komma drei Prozent für das Jahr zwanzig sechsundzwanzig gewesen.

00:02:34: Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden, anders als jene im privaten Bereich, für die Arbeit des Kind-Kollektivverträge abgeschlossen werden, auf Grundlage einer Vereinbarung mit der GÖ, also der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, als Gesetz beschlossen.

00:02:46: Der entsprechende Beschluss im Nationalrat erfolgte im Dezember-Zwanzig-Vierundzwanzig.

00:02:52: Aufgrund der Budget-Herrenlage ist die Bundesregierung zuletzt allerdings auf die Gewerkschaft zugegangen, um diese Einigung noch mal aufzumachen.

00:02:59: Das Drohpotenzial, mit dem die Bundesregierung hier aufwarten kann, Null-Lohnrunden für den öffentlichen Dienst.

00:03:06: Genau im Budget-Fahrt, der gesetzlich beschlossen wird, ist für die Jahre zwanzig, siebenundzwanzig und zwanzig, achtundzwanzig nämlich eine Null-Lohnrunde für den öffentlichen Dienst eingestellt.

00:03:16: Dieser Pfad wird allerdings entsprechend der laufenden Budgetentwicklungen adaptiert, also ist noch nichts fix.

00:03:21: Zurück zur Seite November zwanzig vierundzwanzig bestehenden Einigung der damaligen Bundesregierung mit der Goet.

00:03:27: Diese wurde zwar im Parlament beschlossen, der Nationalratkanal allerdings auch einen neuen Gesetzesbeschluss fassen, der von dieser Vereinbarung abweicht.

00:03:35: Genau, der Gesetzgeber hat nämlich die Freiheit eine demokratisch beschlossene Rechtslage auch wieder demokratisch zu ändern.

00:03:42: Die Freiheit des Gesetzgebers ist aber im Rahmen des aus der Verfassung abgeleiteten Vertrauenschutz begrenzt.

00:03:48: Der Betroffene Schützen soll die langfristig und im Hinblick auf bestehende Rechtslage disponiert haben.

00:03:54: Der Vertrauenschutz ist in Österreich ein direkt aus den Grundrechten abgeleitetes Prinzip.

00:03:58: Da sind zahllosen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, insbesondere zu Pensionsansprüchen, aber auch anderen Themen, konkretisiert wird.

00:04:06: Er führt tendenziell zu einer Verfestigung von Rechtspositionen und bindet damit den einfachen Gesetzgeber stark an vor langer Zeit getroffenen Entscheidungen.

00:04:14: Gerade in Zeiten mit hohem Reformbedarf und Budgetdruck keine einfache Sache.

00:04:18: Wir machen dazu demnächst deswegen auch eine eigene Folge.

00:04:21: Unbedingt im vorliegenden Fall der Änderung einer Regelung, die noch kein Jahr alt war und deren Ausmaß sich in Grenzen hält, treten allerdings sicher noch keine Probleme mit dem Vertrauenschutz auf.

00:04:31: Filme geht es hier um die politischen Auswirkungen des Abweichens von einer sozialpartnerschaftlichen Einigung.

00:04:37: Es dem Nationalrat freisteht eine Änderung der Gesetzeslage vorzunehmen, stehe es der Gewerkschaft natürlich aufrehen, spreche mit politischen Druck- und Arbeitskampfmaßnahmen bis hin zum Streit darauf zu reagieren.

00:04:47: Eine von der Einigung abweichender Gesetzesbeschluss im Nationalrat wäre auch aufgrund der personellen Verflechtungen zwischen Gewerkschaft und Abgeordneten sehr unwahrscheinlich.

00:04:57: Genau, die bestehen übrigens nicht nur bei der SBO.

00:05:00: Aus diesem Grund wurden die Verhandlungen neu aufgenommen, um im Konsens vom aktuellen Gesetzesbeschluss abgehen zu können.

00:05:06: Am siebten Oktober haben sich der Bund und die Gewerkschaft nur noch eine neue Vereinbarung geeinigt, die unter anderem vorsieht, dass die bisher geplante Anhebung der Gehälter im öffentlichen Dienst ab Erstem jener sechsundzwanzig um ein halbes Jahr nach hinten geschoben wird.

00:05:19: Damit wurde also weder einsettig von der bestehenden Vereinbarung abgegangen, noch das drohpotenziale Nullohnrunde für zwanzig, siebenundzwanzig, achtundzwanzig verwirklicht.

00:05:28: Auch künftig werden uns die Entwicklungen im Zusammenhang mit bestehenden Lohnabschlüssen begleiten, denn eine ähnliche Situation gibt es auch in Handau.

00:05:35: Handlerinnen im Handel haben sich Ende vergangenen Jahres im Kollektivvertrag auf einen zweijährigen Gehaltsabschluss geeinigt.

00:05:42: Allerdings wurde damals festgeschrieben, dass aber eine Inflation von drei Prozent im Zeitpunkt Oktober zwanzig vierundzwanzig bis September zwanzig fünfundzwanzig der Abschluss noch einmal aufgeholt werden muss.

00:05:53: Ein Fall, der nun eintritt.

00:05:54: Ja, es bleibt spannend.

00:05:55: Wir bedanken uns auf jeden Fall für die Frage und freuen uns auch auf weitere Fragen, die wir immer gerne beantworten.

00:06:02: Nun aber zu unserem bereits angekündigten Update in der Gesetzgebung.

00:06:06: Dort tut sich nämlich gerade einiges, was den Zugang zu Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung während dieser Zeit betrifft.

00:06:12: Hintergrund der Neuerung ist, dass das Instrument der Bildungskarenz bzw.

00:06:16: Bildungsteilzeit zwar dazu gedacht war, Menschen mit geringeren Chancen am Arbeitsmarkt durch Weiterbildung bessere Perspektiven zu eröffnen.

00:06:24: Allerdings wurde sie zunehmend auch dazu genutzt, eine Auszeit vom stressigen Berufsalltag zu nehmen oder die Elternkarrenz zu verlängern.

00:06:31: Das System soll nun reformiert werden.

00:06:33: Bevor wir uns aber den geplanten Neuerungen widmen, Kannst du uns einen kurzen Übleb dafür geben, wie die Bildungsgrenze bisher ausgestaltet war, Katharina?

00:06:40: Ja klar.

00:06:41: Arbeitnehmerinnen konnten ja bisher bis zu zwölf Monate Bildungsgrenze in Anspruch nehmen oder im Rahmen der Bildungsteilzeit die Arbeitsausmaß zwischen den fünf und zwanzig und fünfzig Prozent reduzieren.

00:06:51: Während dieser Zeit konnten sie arbeitslosen Geld, das in dem Fall dann weiter Bildungsgeld heißt, in der Regel in der Höhe von circa fünfzig Prozent des letzten Nettogeheiz beziehen.

00:07:01: Voraussetzung war, dass sie zuvor mindestens sechs Monate beschäftigt waren und eine Vereinbarung mit ihren Arbeitgebern vorlag.

00:07:07: Die geplante Weiterbildung musste zwar vom MS genehmigt werden, die Anforderungen an die Kurse waren aber eher niedrig angesetzt.

00:07:14: Kein Wunder also, dass die Bildungsgrenze mit deutlichen Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben im vergangenen Jahr war, dass rund eine halbe mehr Euro immer beliebter geworden ist.

00:07:23: In den vergangenen Jahren hat das Weiterbildungsgeld auch die Gerichte beschäftigt, weil das AMS immer mehr bereits ausbezahltes Weiterbildungsgeld zurückgefordert hat.

00:07:31: Dabei stößt man auf Fälle, in denen die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen zumindest auf den ersten Blick hier ungewöhnlich erscheinen, etwa Ferienkurse, zur Achtsamkeitstraining oder Aromatherapie.

00:07:42: Auch jene Fälle, in denen die Bildungskarinzen adlos an die Eltern Karinns angekünft wurden, sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen.

00:07:49: Und natürlich haben Arbeitgeber, da brauchen wir uns gar nichts vormachen, oft auf wunsch ihrer Arbeitnehmer anlässlich eines Ausscheidens am Ende noch eine Bildungskarinns angehängt.

00:07:57: Sozusagen als Abschiedsgeschenk auf Kosten der Arbeitslosenversicherung.

00:08:01: Genau, und das wirft die grundsätzliche Frage auf, was eigentlich angesichts der hohen Kosten überhaupt Zweck dieser Regelung sein sollte.

00:08:09: Schon im Jahr und Jahr hat der Rechnungshof Kritik geübte.

00:08:11: Idee, dass Arbeitnehmerinnen nach der Bildungskarrenz besser qualifiziert zurückkehren, ging nämlich oft nicht auf.

00:08:17: Über twenty-fünf Prozent befreuen sogar über dreißig Prozent waren unmittelbar nach der Bildungskarrenz nicht erwerbstätig.

00:08:24: Außerdem nutzten vor allem höher qualifizierte Personen die Bildungskarrenz, also gerade nicht die Zielgruppe, für die sie ursprünglich einmal gedacht war.

00:08:31: angesichts der angespannten Budgetlage und der hohen Kosten für die Arbeitslosenversicherung hat die aktuelle Regierung also nun eine Reform in Angriff genommen.

00:08:39: Sie bringt strengere Zulensvoraussetzungen, ein deutlich gekürztes Jahresbudget, nämlich hundertfünfzig Millionen Euro.

00:08:45: Diese Summe ist auch im Gesetzesentwurf für den Berg auf Einsatz hat sechstes Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz festgehalten.

00:08:51: Eine verpflichtende Bildungsberatung vor Antragstellung und strengere Nachweispflichten.

00:08:56: Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Begutachtungsphase.

00:08:59: Was dürfen wir denn von dem neuen Modell erwarten, Julia?

00:09:02: Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber einige Probleme anpacken, die wir vorhin schon besprochen haben.

00:09:07: Dabei ist aber wichtig zu betonen, dass das Modell, also die geplanten gesetzlichen Änderungen, aktuell noch in der Begutachtungsphase ist, das heißt noch nicht beschlossen ist.

00:09:15: Laut vorgeschlagenem Modell soll es künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf die neue, das Weiterbildungsgeld ersetzende Weiterbildungsbeihilfe geben.

00:09:22: Die Zustimmung der Arbeitgeberinnen allein also soll nicht mehr ausreichen.

00:09:26: Außerdem wird das AMS mit einem deutlich kleineren Budget auskommen müssen.

00:09:31: Geplant sind derzeit, wie du bereits gesagt hast, Katharina, nur noch rund hundertfünfzig Millionen Euro jährlich.

00:09:37: Und es ist eine strikte Prüfung durch das AMS geplant.

00:09:40: gefördert werden soll nur nach Weiterbildungen, die arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgsersprechend sind.

00:09:45: Auch bei den Zugangsvoraussetzungen wird sich laut vorlegenden Entwurf etwas tun.

00:09:50: Die Mindestbeschäftigungsdauer vor dem Bezug der Weiterbildungsbeihilfe soll von bis zu sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden.

00:09:57: Bei der Beihilfe soll zudem ein Mindestbetrag von Euro-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus-Aus- Sondern relevante Änderungen für werdende Eltern.

00:10:12: zwischen dem Ende der Elternkarenz und dem Bezug der Weiterbildungsbeihilfe sollen den Regierungsplänen künftig mindestens sechsundzwanzig Wochen liegen.

00:10:20: Das bedeutet, dass ein direkter Anschluss an die Elternkarenz künftig nicht mehr möglich ist.

00:10:25: Da muss dann rechtzeitig ein zweites Kind her.

00:10:28: Danke für den Überblick.

00:10:29: Auch auf Arbeitgeberseite gibt es noch eine wesentliche Neuerung.

00:10:32: Liegt nämlich das Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer über derzeit, drei-tausend zweieinhalbundfünfzig Euro.

00:10:37: Solche Werte werden regelmäßig dann noch mal erissiert.

00:10:39: Sollen Arbeitgeber selbst fünfzehn Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen?

00:10:44: Der Zuschuss des Arbeitgebers reduziert entsprechend die AME-Sbeihilfe und damit deren Verpflichtung.

00:10:49: Damit will man sich erstellen, dass auch auf Arbeitgeberseite eine Abwägung über den tatsächlichen Nutzen der Weiterbildung erfolgt.

00:10:55: Weiteres wird dadurch wohl ein stärkeres Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbeschäftigung nach der Bildungskarenz bestehen.

00:11:01: Auch wenn die Änderungen noch nicht beschlossen wurden.

00:11:03: und dem Strich heißt zwar zukünftig, die Hürden steigen sowohl finanziell als auch inhaltlich.

00:11:09: Die Weiterbildung wird nämlich künftig stärker gesteuert und nur gezielt gefördert.

00:11:13: Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden.

00:11:23: Und damit zu unserem heutigen Hauptthema, den Leitenden Angestellten.

00:11:26: Eine arbeitsrechtliche Kategorie, die regelmäßig für Diskussionsstoff sorgt.

00:11:30: Wer gilt als Leitender oder Leitende Angestellte?

00:11:33: Welche Rechte oder auch Pflichten sind mit der Einordnung verbunden?

00:11:36: All das schauen wir uns jetzt gleich genauer an und beginnen mit der Frage, Leitende Angestellte, was beziehungsweise wer ist das eigentlich?

00:11:42: Ja, leitende Angestellte nehmen eine besondere Rolle im Unternehmen ein.

00:11:46: Sie stehen rechtlich und organisatorisch zwischen der klassischen Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberinnenseite.

00:11:52: Sie nehmen oftmals Führungsaufgaben wahr, treffen Entscheidungen im Namen des Unternehmens und stehen damit in einer ganz anderen Position als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

00:12:01: Auch wenn leitende Angestellte vertraglich meist Arbeitnehmerinnen sind, gelten für sie das abwächende Regelungen.

00:12:08: Aber bevor wir diese näher besprechen, wie werden leitende Angestellte denn gesetzlich definiert?

00:12:13: Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten.

00:12:16: Spannend ist, dass der Begriff Leitender Angestellte in Österreich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen auftaucht und dort nicht immer einheitlich definiert wird.

00:12:24: Vor allem dort, wo es am Schutz von Arbeitnehmerinnen geht, ist die Einstufung aber besonders wichtig.

00:12:28: Denn je nachdem, ob jemand als Leitender oder Leitender Angestellte eingestuft wird, gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Bestimmungen.

00:12:35: Als

00:12:36: Beispiele sind hier der Königungsschutz das Wahlrecht zum Betriebsrat, Höchstgrenzen für die Arbeitszeit, die Bezahlung von Überstunden, oder auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu nennen.

00:12:45: All diese Regelungen kommen auf Leitende Angestellte, je nachdem, ob es sich um Leitende Angestellte nach ABVG, also dem Arbeitserfassungsgesetz oder dem AZG handelt, mehr dazu gleich, nicht zur Anwendung.

00:12:56: Genau, also das zeigt, dass die Einordnung nicht nur in Detail ist, sondern ganz entscheidenden Einfluss auf die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz hat.

00:13:03: Die gesetzlichen Definitionen sind immer unabhängig auch von Jobtiteln zu prüfen.

00:13:07: Also wenn Unternehmen hier ganz viele verschiedene Namen für Führungspersonen haben, heißt das nicht automatisch, dass es Leitende Angestellte sind.

00:13:16: Wie du sagst, ist der Begriff der Leitenden eben nicht einheitlich geregelt und die Abgrenzung auch nicht immer ganz eindeutig.

00:13:21: Zum einen finden wir den Begriff der Leitenden Angestellten im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz.

00:13:26: Bis August, wir waren vom Begeltungsbereich der beiden Gesetze Arbeitnehmerinnen ausgenommen, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbst verantwortlich übertragen waren.

00:13:36: Die Ausnahme wurde im Kontext der EU Arbeitszeitrichtlinie noch erweitert.

00:13:40: Konkret heißt es jetzt in § I Absatz II, Cv.

00:13:43: VIII des Arbeitszeitgesetzes.

00:13:46: Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbstständige Entscheidungsbeschuldnis übertragen ist und deren gesamte Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit.

00:14:02: A. Nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird.

00:14:04: Oder B. Von diesen Arbeit nehmen man hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann.

00:14:10: Man sieht das Genderkonzept des Gesetzgebers entspricht etwa unserem.

00:14:13: Es ist nicht sehr stringent.

00:14:16: Die Ausnahme hat ihren Grund in der besonderen Rolle leitender Angestellte und anderer Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis.

00:14:23: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Arbeit in solchen Positionen nicht in fixe Zeitrahmen pressen lässt.

00:14:28: Leitende Angestellte oder sonstige... Man könnte von Experten oder Experten entsprechen.

00:14:33: können dahin ihre Arbeitszeit oft weitgehend selbst entteilen und bekommen in der Regel auch ein höheres Gehalt, also nicht leitende Arbeitnehmer, kurz gesagt Verantwortung, Flexibilität und Entlohnung hängen hier, zumindest nach der Rechtsprechung, eng zusammen.

00:14:44: Jetzt

00:14:45: hast du erklärt, dass leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes ausgenommen sind.

00:14:50: Was heißt das konkret für die betroffenen Arbeitnehmerinnen?

00:14:53: Naja, also für sie gelten dann mal keine gesetzliche normaler Arbeitszeit, keine höchster Arbeitsstunden, es sind die Ruhezeiten nicht einzuhalten, leitende dürfen eigentlich grundsätzlich immer arbeiten.

00:15:02: Sonnen- und Feiertagen, rund um die Uhr, ohne bestimmte Pausen.

00:15:06: Es bedeutet aber auch, dass sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung von Überstunden und Überstunden zuschlägen haben, weil auch barag auf zehn AZG beispielsweise nicht gilt.

00:15:14: Das gilt das gesamte AZG nicht.

00:15:17: Strittig und dem Einzelfall zu beurteilen, ist dann, ob Arbeitszeitrechtliche Bestimmung von Kollektivverträgen auf leitende Angestellte anzuwenden wären, weil dem Kollektivvertrag als solchen unterliegen, die meisten leiten Angestellten schon.

00:15:30: Ein Anspruch auf Überstundenentlohnung kann aber zum Beispiel im Arbeitsvertrag geregelt werden.

00:15:34: Meistens haben leitende Angestellte ohnehin alle Innenvergütungen.

00:15:38: Die Deckungsprüfung nach LSTPG muss dann anhand des Kollektivortrags nicht im Mindestlohn erfolgen und meistens sind dann eben auch keine Überstundenzuschläge mit einzurechnen.

00:15:48: Aber die Deckungsprüfung ist im Regelfall ohnehin kein Problem, weil leitende Angestellte ja eben meist überdurchschnittlich entlohnt werden.

00:15:55: Wichtig ist übrigens Folgendes.

00:15:57: Der Gesetzgeber hat die Arbeitszeitrichtlinie fast in wenig über erfüllt, denn die Ausnahme vom Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzkräft nach der österreichischen Regelung, sowohl bei Leitenden als auch bei sonstigen, als über den Experten, nur dann, wenn die gesamte Arbeitszeit nicht gemessen wird oder sich im Voraus nicht festlegen lässt.

00:16:15: Zusammengefasst kann man also sagen, dass Leitende Angestellte aus Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ausgenommen sind, die ihre Arbeitszeit komplett selbst bestimmen können.

00:16:24: Also sowohl die Frage, wann sie arbeiten, als auch die Frage, wie lange.

00:16:27: Kannst du uns hier ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung nennen?

00:16:31: Gerne.

00:16:32: Weil das ja im Gesetz recht abstrakt ist, hilft, das ja immer in die Rechtsprechung hineinzuschauen.

00:16:36: Leitende Angestellten, Eigenschaften HZG, besteht zum Beispiel bei einem Geschäftsführer eines Vereins, der nicht nur Mitarbeiter einstellen und kündigen durfte, sondern sich auch seine Arbeitszeit völlig frei einteilen und auch seinen Urlaub nehmen konnte, ohne das vorher abstimmen zu müssen.

00:16:50: Wir verlinken die ganzen Entscheidungen, die jetzt zitiert werden wie immer in den Show notes.

00:16:54: Auch beim ärztlichen Leiter einer Fachabteilung.

00:16:57: der die volle Verantwortung für die Abteilungen getragen hat und die Urlaubs- und Arbeitszeit sowie die Bettenzuteilung eigenständig vorzunehmen hatte.

00:17:05: In diesen Fällen konnten die Arbeitnehmer also frei über ihre Arbeitszeit verfügen und hatten eben entsprechende Anordnungsbefugnisse.

00:17:11: Ungekehrt gilt, wer Führungskraft ist, also Mitarbeiter anleitet und Verantwortung trägt, fällt nicht automatisch aus dem Anwendungsbereich von Arbeitszeit und Arbeitsruhe gesetzt.

00:17:20: Wenn jemand Führungsaufgaben zum Beispiel nur in einem engen zeitlichen Quassett erledigen kann, also an feste Zeiten gebunden ist.

00:17:27: hat eben keine Arbeitszeitautonomie und ist damit eben nicht leitender Angestellte im Sinne des ACG.

00:17:35: Spannend ist vielleicht auch, dass auch in der Teilzeitbeschäftigung der Einstufung des leitenden oder leitenden Angestellte nicht entgegensteht.

00:17:42: Sofern tatsächlich ein selbstständiger Entscheidungsbeschuldigem vorliegt, also auch über ihr eigenes Arbeitszeitausmaß beispielsweise im Rahmen einer Gleitzeit.

00:17:51: Bei Elternzeit, wo nach dem M-Schick bzw.

00:17:54: VKG die Arbeitszeit ja schon ganz genau festgelegt werden muss, kann aber natürlich schon ein gewisses Spannungsfeld entstehen.

00:17:59: Ja, danke Katharina.

00:18:01: Genau diese Beispiele zeigen gut, worauf es bei der Einordnung als Leitender angestellter jetzt mal konkret im Sinne des AZG ankommt.

00:18:08: Es geht nicht nur um den Titel, sondern um echte Entscheidungsbefugnisse, Eigenverantwortung und die Möglichkeit, Arbeitszeit und Abläufe im Wesentlichen selbst zu gestalten.

00:18:16: Wer kaum Entscheidungsspielraum hat und wesentliche Vorgaben von der Unternehmensleitung bekommen, dafür auch nicht die Voraussetzungen der Eigenschaft als leitend Angestellte.

00:18:24: Genau.

00:18:25: Jetzt haben wir ja schon gesprochen, es gibt nicht nur die AZG leitenden Angestellten, sondern auch noch die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.

00:18:32: Ja, der Begriff Leitender Angestellte begingen uns auch im Arbeitsverfassungsgesetz genauer gesagt, in dessen Paragraph thirty-six ABVG dieser nomierten Betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmer in den Begriff, also wer zur Belegschaft zählt, wenn es um Mitbestimmung auf Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernebene geht.

00:18:49: Konkret heißt es in § thirty-six Absatz zwei ABVG unter anderem, als Arbeitnehmer gelten nicht in Betrieben einer juristischen Personen die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist, also beispielsweise Geschäftsführer, zweitens Leitende Angestellte, denen Maßgebende Einfluss auf die Führung des Betriebes zustitt.

00:19:08: Das könnte man auch wieder sehr weit verstehen, wird aber von der Rechtsprechung sehr einschränkend interpretiert.

00:19:14: Ja, wenn wir nochmal zurückdenken an die Definition der Leitenden beim Arbeitszeitgesetz, dann sieht man schon hier den Unterschied.

00:19:20: Beim Arbeitszeitgesetz kommt es eben auf die Arbeitszeitautonomie an und im Betriebsverfassungsrecht sehr stark ist das Fokus sehr stark auf der maßgeblichen Führung des Betriebes.

00:19:31: Ja, genau.

00:19:32: Erst im vergangenen Jahr hat der OGH erneut entschieden, dass es bei der Beurteilung der Eigenschaften des Leitenden angestellt, im Sinne des ABVG, nicht auf die Einordnungen nach dem Arbeitszeit- oder Arbeitsruhe.

00:19:44: Das heißt, dass es durchaus vorkommen kann, dass Arbeitnehmer zwar nicht an die gesetzlichen Arbeits- oder Ruhezeiten gebunden sind, aber dennoch nicht das Leitende angestellt dem Sinne des AVG gelten.

00:19:54: Folge der Eigenschaft des Leitender Angestellte in Sinne des ABVG ist, dass sie aus dem Geltungsbereich der Betriebsverfassung ausgenommen sind.

00:20:01: Das hat weilbreichende Konsequenzen.

00:20:03: Sie werden nicht vom Betriebsrat vertreten, das heißt, sie dürfen bei Betriebsratswahlen wieder wählen, noch gewählt werden.

00:20:09: Und auch Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat mit Arbeitgeberinnen abschließt, etwa zur Arbeitszeit, Homeoffice oder Bonusregelungen, gelten für sie nicht.

00:20:17: Aber der wohl wichtigste Punkt und der beschäftigt uns Anwältinnen in der Praxis am häufigsten leitende Angestellte im Sinne des ABVG innissen keinen allgemeinen Kündigungs- oder Versetzungsschutz.

00:20:27: Das bedeutet, dass eine Kündigungsanfechtung aufgrund von Sozialwidrigkeit und Motivwidrigkeit durch leitende Angestellte ausgeschlossen ist, um eine verschlechternde Versetzung rein individualrechtlich auf ihre Zulässigkeit zu prüfen ist.

00:20:40: Dazu einiges in unserer letzten Folge.

00:20:42: letztlich kann eine Kündigung abends Ausnahmefällen gegen Sittenmitrichtkeit oder wegen Diskriminierung bekämpft werden.

00:20:48: Ja, sprichst du einen sehr wichtigen Punkt an.

00:20:50: Gerade die Reichweite des Kündigungsschutzes führt in der arbeitsrechtlichen Praxis nämlich immer wieder zu Diskussionen und natürlich auch zu Prozessen.

00:20:57: Denn ob jemand der oder die nicht Geschäftsführerin ist, tatsächlich Leitende oder Leitende Angestellte ist, wird oft erst dann wirklich relevant, wenn das Arbeitsfeld nicht in Schieflage gerät.

00:21:07: Schauen wir uns also mal an, worauf es bei der Beurteilung der Eigenschaft das leitende Angestätte im Zusammenhang mit der Betriebsverfassung nach der Rechtsprechung ankommt.

00:21:14: Du hast ja bereits angemerkt, die Definition im ABVG ist wieder relativ weit gefasst.

00:21:18: Ja, bei der Frage, ob jemand als Leitender oder Leitender angestellte gilt, ist der Einfluss der Arbeitnehmer auf die Betriebsführung ausschlaggebend.

00:21:25: Im Fokus steht dabei vor allem eines, und zwar der Einfluss auf Personalentscheidungen.

00:21:29: Also zum Beispiel, ob jemand selbstständig Arbeitsverhältnisse begründen oder beenden kann.

00:21:34: Wichtig zu beachten ist aber, dass nicht der Titel auf der Visitencard erzählt, als ob jemand Prokurist, Filialleiter oder Abteilungsleiterin oder Teamleiterin genannt wird.

00:21:43: Entscheidend ist, welche Aufgaben und Befugnisse die Person tatsächlich im Unternehmen hat.

00:21:47: Wenn jemand nur vorbereiten tätig ist oder die eigentlichen Entscheidungen jemand anders trifft, dann handelt es sich nicht um einen bzw.

00:21:54: eine leitende Angestellte, auch wenn der Titel vielleicht etwas anderes vermuten lässt.

00:21:59: Ja, vielleicht nochmal das ganz aktuelle Beispiel aus der Rechtsprechung.

00:22:02: Oberste Gerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der nach dem Geschäftsführer best verdienende Mitarbeiter des Unternehmens Alles Leitende angestellt, im Sinne des Abfocke einzustufen ist.

00:22:12: Der Mitarbeiter hatte die Aufgabe, Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in Höhe von bis zu fünfzig Millionen Euro zu ermitteln und zu bewerten.

00:22:20: Ja, das ging ja grundsätzlich nach viel Verantwortung, oder?

00:22:23: Ja, je nachdem, wie groß das Unternehmen ist, aber schon.

00:22:26: Der OGH hat aber ganz klar entschieden, dass allein die Vorbereitung von Entscheidungen eben nicht ausreicht, wer nur Informationen zusammenträgt, Vorschläge macht, auch wenn das noch so komplex ist.

00:22:36: trifft eben keine für die Betriebsführung wesentlichen Entscheidungen.

00:22:39: Und genau das ist der Knackpunkt.

00:22:41: Leitende Angestellte müssen nicht nur mitarbeiten, sie müssen selbstständig und aktiv die Unternehmenspolitik beeinflussen können.

00:22:48: In einem anderen Fall ging es um einen Virgillaleiter.

00:22:50: Auch dieser hatte eine Gesamtverantwortung.

00:22:52: Er durfte eigenständige Finanzierungsentscheidungen in einem bestimmten Rahmen treffen, er organisierte Urlaube, ordnete Überstunden an und war stark auch in die Personalplanung eingebunden.

00:23:01: Er konnte zum Beispiel Vorschläge zur Einstellung machen, hatte sogar ein Veto-Recht gegen Bewerberinnen und durfte bei Königungen Empfehlungen abgeben.

00:23:08: Ich höre da bereits ein Aber heraus.

00:23:10: Ja, genau.

00:23:11: Die letzte Entscheidung lag immer beim Vorstand.

00:23:13: Und der war in die Vorschläge des Filialeiters nicht gebunden.

00:23:16: Also vielleicht doch kein ich, das Wettorecht.

00:23:18: Auch hier hat der OGH entschieden, das reicht nicht.

00:23:20: Trotz Führungsverantwortung und Einfluss im Alltag, den eiten der Angestellte im Sinne des ABVG war die Person nicht.

00:23:26: Ja, das sind sehr gute Beispiele dafür, dass nur weil jemand einen bestimmten Unternehmensbereich führt, das noch lange nicht heißt, dass er oder sie automatisch als Leitender oder Leitende Angestellte gilt.

00:23:36: Genau, zumindest immer.

00:23:38: Ungekehrt müssen leute Angestellte auch nicht vollständig weisungsfrei reagieren können.

00:23:42: Eine völlige Weisungsfreiheit gibt es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nämlich eigentlich nicht.

00:23:46: Werfen wir noch einen Blick auf Arbeitnehmer, bei denen die Eigenschaft des Leitende angestellte bejaht wurde?

00:23:52: Ja, auch hier gibt es natürlich Beispiele aus der Praxis.

00:23:54: Da wäre zum Beispiel ein Hoteldirektor, der für den gesamten operativen Betrieb eines Hotels verantwortlich war, inklusive Personalverantwortung für rund fünfundzwanzig Mitarbeiterinnen.

00:24:04: Er hatte umfassende Entscheidungsbefugnisse.

00:24:06: im Zusammenhang mit Personalfragen und konnte eigenständig einstellen, kündigen und generell über den Ablauf im Haus bestimmen, oder auch eine Gebietsleiterin, die ein Jahresbudget von einundzwanzig Millionen Euro verwaltet hat.

00:24:18: Sie war nicht nur für die Budgetverantwortung zuständig, sondern auch fachlich und disziplinär für rund hundert Mitarbeiterinnen verantwortlich.

00:24:25: Sie konnte über Einstellungen und Kündigungen entscheiden und Versetzungen anordnen, also massiv in die Interessen des Arbeitnehmern bzw.

00:24:32: der Arbeitnehmerin eingreifen.

00:24:34: In diesen Fällen war für das Gericht ein.

00:24:36: Das sind leitende Angestellte.

00:24:39: Damit sprichst du ganz gut zwischen den leitenden Angestellten und den übrigen Arbeitnehmern im Betrieb bestehenden Interessenskonflikt an.

00:24:45: Leitende Angestellte müssen eigenverantwortlich in die Interessen anderer Arbeitnehmerinnen eingreifen können.

00:24:53: Wenn der Vollzug Personalbezug einer Maßnahme, z.B.

00:24:56: Kündigungen, vielleicht anderen Personen, obliegt, kann es aber bei denjenigen, die für die dahinter liegenden Entscheidungen eigenmächtig befugt sind, um leitende Angestellte handeln.

00:25:05: Also auch wenn die Personalabteilung die Geschäftsführung etwas noch unterschreiben müssen, kann es trotzdem sein, dass wenn ich materiell der letzte Entscheidung bin, dass ich dann letzt, also wenn all meine Entscheidungen eigentlich stattgegeben wird, dann kann ich leitender Angestellte im Sinne des ABVG sein.

00:25:19: Wobei aber das Vorliegen der Zeichnungsbefugnis oder einer voll macht für Personalentscheidungen schon ein starkes Indizgewicht zukommt.

00:25:27: Ganz zentral ist eben bei der Abgrenzung zwischen normalen und leitenden Angestellten im Sinne der Betrittverfassung die Nähe der leitenden Angestellten zur Arbeitgeberseite.

00:25:35: Dabei ist wichtig zu verstehen, die Zielrichtung der Ausnahmübescheid-Dimmung im Arbeitsverfassungsgericht unterscheidet sich eben deutlich von jener im Arbeitszeitrecht.

00:25:42: Ja, ganz genau.

00:25:43: Während es im Arbeitszeitgesetz, wie du schon erzählt hast, vor allem um freie Einteilung der Arbeitszeit und damit um operative Autonomie geht, steht im Abvorged-Interessenslage im Fokus.

00:25:53: und dies bei leitenden Angestellten klar.

00:25:55: Ihre Interessen sind im Gefüge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher beim Arbeitgeber angesiedelt.

00:26:00: Durch ihre weitreichenden Entscheidungsbefugnisse brauchen sie keinen besonderen Schutz durch einen Betriebsrat.

00:26:06: Und ehrlich gesagt, es wäre auch ein klare Interessenskonflikt, wenn jemand einerseits über wesentliche Personalfragen entscheidet und andererseits die Belegschaft im Betriebsrat vertreten soll.

00:26:15: Ja, wir könnten jetzt noch Stunden lang Rechtsprechungsexegese machen, aber wir müssen hier jetzt einen Punkt machen aus Zeitgründen.

00:26:21: Deshalb, Julia, kurzes Fazit zu den Leuten in Angestätten.

00:26:24: Ja, leitende Angestellte nehmen im Arbeitsrecht eine Sonderrolle ein und das mit gutem Grund.

00:26:29: Sie stehen an der Schwelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tragen weitreichende Verantwortung und treffen Entscheidungen, die den Betrieb maßgeblich prägen.

00:26:36: Genau deshalb gelten für sie in vielen Bereichen abweichende Regeln.

00:26:40: Ja, damit sind wir am Ende unserer heutigen Folge angekommen.

00:26:44: Schön, dass Sie wieder dabei waren.

00:26:45: Und wir hoffen, es war auch diesmal etwas Spannendes für Sie dabei.

00:26:48: Ja, und bevor wir uns verabschieden, für alle, die noch weiter hören, ein Hinweis in eigener Sache.

00:26:52: Am fünften und sechzehnten Jänner, zwei tausend sechsundzwanzig, findet an der Universität Innsbruck die Fachtragung Matrixorganisationen und Arbeitsrechtsstadt.

00:27:02: Und das ist ein gemeinsames Format der Universität Innsbruck, das Institut für Arbeitsrechts und unserer Kanzlei.

00:27:08: Zwei Tage voller Praxis- und Wissenschaftsbeiträge rund um Betriebsverfassung, Entzändungen und Organisationsstrukturen in internationalen Unternehmen mit Referentinnen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis.

00:27:19: Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter arbeitsrecht.at.

00:27:22: uibk.ac.at.

00:27:24: Wir würden uns freuen, viele von Ihnen dort zu sehen.

00:27:27: Vielen Dank fürs Zuhören und bis zur nächsten Folge von Ligli Liding der Arbeitsrechtsguide.

00:27:46: Dieser Podcast wurde produziert von WePod it.

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